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Afghanistan: Kein Krieg, also auch kein Ehrengrab

Die Bundeswehr führt in Afghanistan keinen offiziellen Krieg. Anders als die gefallenen Soldaten der Weltkriege haben in Afghanistan gefallene Soldaten deshalb keinen Anspruch auf ein Ehrengrab und eine Grabpflege im Auftrag des Staates.

Berlin - Offiziell führt die Bundeswehr in Afghanistan keinen Krieg. Auch nach dem von der Bundeswehr angeordneten Luftangriff gilt die Mission der deutschen Truppen noch immer ein Einsatz zur Stabilisierung des Landes. Anders als die gefallenen Soldaten der Weltkriege haben in Afghanistan gefallene Soldaten deshalb keinen Anspruch auf ein Ehrengrab und eine Grabpflege im Auftrag des Staates. Diesen Zustand will Verteidigungsminister Franz Josef Jung offenbar jetzt ändern.

Wenigstens ein Gedenkstein soll den Gräbern derjenigen Soldaten künftig beigegeben werden, die im Rahmen einer Auslandsmission getötet wurden, so die Idee. Dieses Anliegen, das der Volksbund Kriegsgräberfürsorge schon seit langem vorbringt, hat Volksbundpräsident Reinhard Führer bei einem Treffen mit dem Minister kürzlich erörtert. Und wenn auch nach Ministeriumsangaben noch kein Beschluss gefasst wurde, so ist das offenbar das Ziel der eingeleiteten rechtlichen Prüfungen. „Der Verteidigungsminister hat sich dankenswerterweise auf die Position des Volksbundes zubewegt“, bestätigte Führer. „Es ist ein Erfolg, dass der Minister solch eine Gedenkplatte anbringen will.“

Seit 1992 starben bei Auslandseinsätzen insgesamt 81 Soldaten, in Afghanistan zählt das Verteidigungsministerium 20 in Gefechten oder bei Anschlägen Gefallene auf, dazu kommen noch etwa 15, deren Todesursache nicht näher aufgelistet wird, darunter natürliche Todesfälle und Selbstmorde. Nach dem Gräbergesetz ist der Staat zuständig für die Gräber in Krieg oder Gewaltherrschaft gefallener Soldaten. Per Definition gehört Afghanistan nicht dazu. An diesem Dienstag soll im Bendlerblock in Berlin, dem Sitz des Ministeriums, ein Ehrenmal für die 3100 Toten eingeweiht werden, die seit Gründung der Bundesrepublik in Ausübung ihrer Dienstpflichten ums Leben kamen. 

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