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Politik: Afghanistan: Richter in Kabul droht Deutschen mit Todesstrafe

Erstmals haben die radikal-islamischen Taliban in Afghanistan offiziell von der Möglichkeit der Todesstrafe für die vier in Kabul inhaftierten Deutschen gesprochen. Bei einer Verurteilung drohe den acht ausländischen Mitarbeitern der Hilfsorganisation Shelter Now - neben den Deutschen zwei Amerikanerinnen und zwei Australiern - die Exekution, sagte der Vorsitzende Richter, Nur Mohammed Sakib, der afghanischen Nachrichtenagentur AIP.

Erstmals haben die radikal-islamischen Taliban in Afghanistan offiziell von der Möglichkeit der Todesstrafe für die vier in Kabul inhaftierten Deutschen gesprochen. Bei einer Verurteilung drohe den acht ausländischen Mitarbeitern der Hilfsorganisation Shelter Now - neben den Deutschen zwei Amerikanerinnen und zwei Australiern - die Exekution, sagte der Vorsitzende Richter, Nur Mohammed Sakib, der afghanischen Nachrichtenagentur AIP.

Unterdessen bemühten sich westliche Diplomaten zunächst vergeblich um einen Kontakt zum Obersten Gericht Afghanistans, vor dem sich die Entwicklungshelfer wegen christlicher Missionierung verantworten müssen. Die acht Helfer waren am 3. August zusammen mit 16 einheimischen Mitarbeitern festgenommen worden.

Die Bedrohung mit der Todesstrafe ist nach Expertenmeinung "sehr ernst" zu nehmen. "Die Inhaftierten sind in der Tat in großer Gefahr", sagte Andreas Rieck vom Deutschen Orient-Institut in Hamburg. Sakib gelte als einer der Hardliner des Taliban-Regimes. Diese Ultra-Fundamentalisten verfolgten mit einer möglicherweise harten Bestrafung der Ausländer hauptsächlich zwei Ziele: die eigene Bevölkerung einzuschüchtern "und eine Retour-Kutsche gegen den Westen zu fahren".

Bislang waren Beobachter davon ausgegangen, dass die ausländischen Entwicklungshelfer höchstens mit einer kurzen Haftstrafe und anschließender Ausweisung zu rechnen hätten. Diese Bestrafung für Nicht-Moslems sieht ein Dekret des Anführers der Taliban, Mullah Mohammed Omar, vor. Rieck wies darauf hin, dass derartige Dekrete nicht mit festen Gesetzen vergleichbar seien und schnell widerrufen werden könnten, was auch schon wiederholt geschehen sei.

Sakib sagte zu dem Verfahren: "Wir werden sie entsprechend ihren Verbrechen verurteilen. Die Strafe wird dem islamischen Recht entsprechen. Das kann Gefängnis, Geldstrafe oder auch Exekution bedeuten." Die Taliban-Richter studierten zurzeit das islamische Recht bezüglich des aktuellen Falles. Er deutete an, dass der Prozess, der am Dienstag mit internen Beratungen der Richter hinter verschlossenen Türen begonnen hatte, weiter unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden wird. Sakib erklärte, der Prozess gehe schnell voran.

Die Richter würden über die Bestrafung nach den Grundsätzen des islamischen Rechts entscheiden. Die Angeklagten hätten das "volle Recht", sich zu verteidigen und sich auch einen Anwalt zu nehmen, sagte Sakib: "Aber es ist nicht notwendig, dass irgendjemand sonst ebenfalls anwesend ist." Er fügte allerdings hinzu: "Falls unsere Richter und Religionsgelehrten die Anwesenheit anderer Personen im Prozessverlauf für nötig erachten, wird es geschehen." Die Angeklagten würden persönlich vor Gericht gebracht, wann immer dies notwendig sei.

Die drei Diplomaten aus Deutschland, den USA und Australien, die sich seit einer Woche in Kabul aufhalten, bemühten sich am Mittwoch erfolglos um ein Gespräch mit den Richtern. "Wir haben uns entschieden, auf eigene Faust hierher zu kommen, nachdem seit vergangenem Donnerstag niemand von der Taliban-Regierung bereit war, mit uns zusammenzutreffen", sagte der australische Diplomat Alastar Adams zu Journalisten vor dem Gerichtsgebäude. Oberrichter Sakib weigerte sich jedoch, die Diplomaten vorzulassen. Nach rund einer halben Stunde Wartens wurden die drei Diplomaten durch einen Taliban-Vertreter aufgefordert, in ihre Unterkunft, ein UN-Gebäude, zurückzukehren und auf Anweisungen des obersten Richters zu warten.

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