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Afghanistaneinsatz gebilligt: Um des Friedens willen

Das Bundesverfassungsgericht lässt die Linke mit ihrer Klage abblitzen – das freut die Regierung.

Mit einem anderen Urteil hat im Ernst niemand gerechnet, aber jetzt ist es amtlich: Die Tornado-Einsätze der Bundeswehr in Afghanistan sind verfassungsgemäß, und damit auch der gesamte deutsche Einsatz in der Isaf-Schutztruppe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag die Klage der Linksfraktion gegen das Mandat für die Aufklärungsmaschinen zurückgewiesen. Die Fraktion hatte Organklage erhoben mit der zentralen Begründung, das „Tornado“-Mandat bedeute eine stillschweigende Ausweitung der Nato vom Verteidigungsbündnis zum weit außerhalb des Bündnisgebiets agierenden Militärpakt. Doch die Karlsruher Richter sahen das anders.

Der Zweite Senat berief sich auf seine zwei früheren Nato-Urteile aus den Jahren 1994 und 2001. Bereits 1994 hatte der Zweite Senat die Beteiligung der Bundeswehr an Out-of-Area-Einsätzen im Rahmen eines „Systems kollektiver Sicherheit“ wie der Nato grundsätzlich gebilligt. 2001 erklärte der Zweite Senat das neue strategische Konzept der Nato für „Kriseninterventionseinsätze“ als vom Nato-Vertrag gedeckt. Die Einsätze dienten dem Schutz des euro-atlantischen Raums, hieß es schon damals.

Auf dieser Linie argumentiert das Gericht auch jetzt. Der von der Nato geführte Isaf-Einsatz diene auch dem Schutz des euro-atlantischen Raums, nicht nur der Sicherheit Afghanistans. Denn er solle das Wiedererstarken von Taliban und Al Qaida verhindern. Von einem stabilen afghanischen Staatswesen sei keine aggressive Politik zu erwarten. Damit schließt sich das Gericht einer Lesart von Verteidigung an, die der damalige Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) mit dem Satz versinnbildlicht hatte, Deutschland werde jetzt auch am Hindukusch verteidigt.

Auch die zweite Argumentationslinie der Linksfraktion verwarfen die Richter. Der Nato-Vertrag werde nicht dadurch verändert, dass Isaf und die US-geführte „Operation Enduring Freedom“ (OEF) in Afghanistan zusammenwirkten. Ob der OEF-Einsatz dem Völkerrecht entspreche oder nicht, müsse gar nicht erst geprüft werden – denn rechtlich wie tatsächlich arbeiteten beide auf getrennter Grundlage. Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan habe dies dem Gericht anhand der Organisationsstrukturen dargelegt – die Klägerseite habe dem nichts entgegengesetzt.

Aber selbst für den Fall, dass einzelne OEF-Operationen Verstöße gegen das Völkerrecht darstellen würden und dabei Aufklärungsergebnisse der Tornados eine Rolle gespielt haben sollten, sehen die Karlsruher Richter die Isaf-Truppe nicht sozusagen rechtlich infiziert: Ein Beleg für eine Abkehr der Nato vom Ziel der Friedenswahrung wäre das jedenfalls bei weitem noch nicht. Um den Isaf-Einsatz als einen solchen Beweis zu werten, müsste, so die Richter, schon OEF insgesamt gegen das Völkerrecht verstoßen „und dies auf Isaf übergreifen“.

Die Bundesregierung begrüßte das Urteil. Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) bekräftigte, dass die „Tornados“ über den Herbst hinaus in Afghanistan stationiert bleiben sollen. Auch Außenminister Frank Walter Steinmeier (SPD) zeigte sich angetan: „Mit erfreulicher Deutlichkeit“ habe das Gericht bestätigt, dass der Nato-Einsatz in Afghanistan dem Ziel diene, den Frieden zu sichern und zu wahren.

Für die Linkspartei blieb nach dem ersten Schreck – „Ich bin verblüfft“, entfuhr es Linksfraktionschef Gregor Gysi im Gerichtssaal – nur der Versuch, wenigstens aus einem kleinen Teil des Urteils noch Funken zu schlagen. Er bezweifle, sagte Gysi, dass die Trennung zwischen Isaf und OEF der Realität künftig noch entspreche. Ansonsten werde seine Partei ab jetzt die Diskussion politisch führen. Die Mehrheit der Bevölkerung sei schließlich jetzt schon aufseiten der Linkspartei.

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