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Politik: Ahlbecker Obdachlosenmord: Hohe Haftstrafen im Prozess

Gegen die Mörder des im Juli vergangenen Jahres im Ostseebad Ahlbeck getöteten Obdachlosen hat das Landgericht Stralsund am Freitag Haftstrafen zwischen drei und zwölf Jahren für drei der Angeklagten verhängt. Das Verfahren gegen den 24-jährigen Haupttäter Gunnar Doege wurde abgetrennt.

Gegen die Mörder des im Juli vergangenen Jahres im Ostseebad Ahlbeck getöteten Obdachlosen hat das Landgericht Stralsund am Freitag Haftstrafen zwischen drei und zwölf Jahren für drei der Angeklagten verhängt. Das Verfahren gegen den 24-jährigen Haupttäter Gunnar Doege wurde abgetrennt. Es solle noch ein weiteres psychiatrisches Gutachten erstellt werden, hieß es.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier weitgehend geständigen Angeklagten in der Nacht zum 24. Juli vergangenen Jahres aus niederen Beweggründen ihr 51-jähriges Opfer mit brutalen Schlägen und Tritten getötet haben. Sie gehören nach eigenen Angaben der rechtsextremistischen Szene der Insel Usedom an. Nach ihrer Ansicht handelte es sich bei dem Opfer um einen "Assi" und damit um einen gesellschaftlichen Außenseiter, der in der Gesellschaft und damit auch in Ahlbeck nichts zu suchen habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte für Doege und einen 19-Jährigen jeweils die Höchststrafe lebenslänglich beantragt. Für die beiden 16-jährigen Beschuldigten waren neuneinhalb und vier Jahre Jugendhaft gefordert worden. Ein rechtsmedizinisches Gutachten hatte den Angeklagten weitgehende Schuldfähigkeit bescheinigt. Anhand der Verletzungen des Opfers widerlegte ein weiteres Gutachten die Darstellung der Angeklagten, sie seien nicht mit äußerster Gewalt gegen den 51-Jährigen vorgegangen. Den Ermittlungen zufolge haben die vier seinerzeit "massiv und erbarmungslos" auf den Obdachlosen eingeschlagen und eingetreten.

Nachdem sie von ihrem Opfer nach einer ersten Tortur abgelassen hatten, waren die Täter nach einer Stunde zurückgekehrt, um die Misshandlungen fortzusetzen. Sie seien immer wieder auf Kopf und Körper des Wehrlosen gesprungen und hätten ihm in die Genitalien getreten. Unter anderem habe sich auf Grund der brutalen Tritte eine gebrochene Rippe durchs Rippenfell gebohrt, was maßgeblich zum Tod des Mannes beitrug.

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