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Politik: Airbus A400M: Der Bundestag entscheidet

Der Rechtsstreit um die Finanzierung der Airbusse für die Bundeswehr ist beendet. Nachdem Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe versicherte, über die Beschaffung entscheide abschließend nur das Parlament, erklärten Union und FDP ihre Anträge für erledigt.

Der Rechtsstreit um die Finanzierung der Airbusse für die Bundeswehr ist beendet. Nachdem Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe versicherte, über die Beschaffung entscheide abschließend nur das Parlament, erklärten Union und FDP ihre Anträge für erledigt. Beide Fraktionen hatten gerügt, Scharpings Plan für den Haushalt zur Beschaffung der Flugzeuge verletze Rechte des Bundestages, und eine Einstweilige Anordnung des Gerichts beantragt. Sowohl die Bundesregierung als auch die Opposition bezeichneten sich als Sieger des Verfahrens.

Zum Thema Umfrage: Nach dem Airbus-Deal - Soll Scharping zurücktreten? Der Einstellung vor dem Bundesverfassungsgericht war ein überraschender Verhandlungsverlauf vorausgegangen. Zunächst hatten die Fraktionsvorsitzenden von Union und FDP, Friedrich Merz und Wolfgang Gerhardt, dem Gericht dargelegt, die Bundesregierung wolle trotz fehlender Haushaltsmittel bis Donnerstag eine verbindliche Zusage zur Bestellung von 73 Airbus 400 M abgeben. Damit würde "das vornehmste Recht des Bundestages, das Budgetrecht" untergraben.

Tatsächlich will die Bundesregierung 73 Maschinen des noch zu entwickelnden Transportflugzeugs abnehmen. Von den veranschlagten 8,6 Milliarden Euro sind im jetzigen Haushalt 2002 jedoch nur 5,1 Milliarden eingeplant. In der Verhandlung trat Scharping vor den Zweiten Senat und erklärte, der Parlamentsvorbehalt bestehe weiterhin. Selbstverständlich werde den europäischen Partnern erklärt, dass eine verbindliche Zusage nur im Umfang der bereits im Haushalt eingestellten 5,1 Milliarden Euro gegeben werden könne, und dies auch erst dann, wenn die Mittel vom Ausschuss freigegeben sind. "Auf keinen Fall gibt es eine Bindung darüber hinaus", erklärte Scharping. Die Abnahme weiterer Maschinen könne erst zugesichert werden, wenn der nächste Bundestag die restlichen 3,5 Milliarden in den Haushalt 2003 einstelle.

Auf die Einlassung Scharpings sagte die Senatsvorsitzende und Gerichtspräsidentin Jutta Limbach: "Ich frage mich, worüber Sie noch streiten?" Möglicherweise handele es sich hier um ein "neu gewonnenes Problemverständnis der Bundesregierung oder um eine geläuterte Sicht", sagte Limbach.

Merz und Gerhardt stimmten dem Gerichtsvorschlag zu, dass Scharping einen Erklärungsentwurf formuliert, der den europäischen Partnern als Zusatz zur Bundestagsentschließung übergeben wird. Daraufhin erklärten Union und FDP ihren Eilantrag für erledigt. Schon knapp drei Stunden nach Verhandlungsbeginn verkündete der Zweite Senat: "Das Verfahren wird eingestellt."

Gerhardt sprach "von einem großen Tag für das deutsche Parlament", Scharping habe "eine vollständige Unterwerfungserklärung" abgegeben müssen, so Merz. Scharping selbst nannte den Ausgang des Verfahrens dagegen eine "eindeutige Bestätigung der Linie der Bundesregierung". Die Fraktionschefs Merz und Gerhardt hätten sich die "Schriftsätze sparen können".

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