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Streitobjekt: Blick in den Reaktor.

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AKW-Laufzeiten: Worum es im Atomstreit geht

Brückentechnologie, Verfassungstauglichkeit, Brennelementesteuer: Vor allem in der Union ist die Atomfrage zu einer Identitätsfrage geworden.

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Der Streit um die Atomenergie geht in der Regierung in die letzte Runde. Ende der Woche sollen die Energieszenarien vorliegen, die das Kabinett bei mehreren Forschungsinstituten bestellt hat. Kommende Woche will das Kabinett über den Haushalt 2011 und die damit verbundenen Sparbeschlüsse entscheiden. Und Ende September soll dann das Energiekonzept der Regierung vorliegen. Derzeit wird vor allem darüber gestritten, wie viel die Energiekonzerne für eine Laufzeitverlängerung bezahlen, in welcher Form sie das tun sollen, und wie das Geld verwendet werden soll.

Was steht im Koalitionsvertrag?

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP heißt es: „Die Kernenergie ist eine Brückentechnologie, bis sie durch erneuerbare Energien verlässlich ersetzt werden kann. (…) Dazu sind wir bereit, die Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke unter Einhaltung der strengen deutschen und internationalen Sicherheitsstandards zu verlängern.“ Weiter heißt es: „In einer möglichst schnell zu erzielenden Vereinbarung mit den Betreibern werden zu den Voraussetzungen einer Laufzeitverlängerung nähere Regelungen getroffen (u. a. Betriebszeiten der Kraftwerke, Sicherheitsniveau, Höhe und Zeitpunkt eines Vorteilsausgleichs, Mittelverwendung zur Erforschung vor allem von erneuerbaren Energien, insbesondere von Speichertechnologien).“

Was ist mit Brückentechnologie gemeint?

Das wird von den Vertretern der Koalitionsparteien in Süd- und in Norddeutschland unterschiedlich beantwortet. Während der baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) darunter eine Laufzeitverlängerung zwischen zehn und 20 Jahren versteht, hält Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) acht Jahre für genug. Auf der anderen Seite stehen die Südumweltminister Tanja Gönner (Baden-Württemberg), Silke Lautenschläger (Hessen) und Markus Söder (Bayern), die gar keine Jahreszahl nennen wollen, sondern die Anlagen so lange weiterlaufen lassen wollen, „wie sie sicher sind“.

Was passiert mit den zusätzlichen Gewinnen aus einer möglichen Laufzeitverlängerung?

Die Schätzungen über die möglichen Zusatzgewinne durch eine Laufzeitverlängerung variieren. Die Landesbank Baden-Württemberg rechnet mit zwischen 4,4 und 3,57 Milliarden Euro pro Jahr für alle Kraftwerke. Die Energieexpertin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Claudia Kemfert, erwartet etwa 6,5 Milliarden Euro jährlicher Zusatzgewinne. Das Ökoinstitut kam bei einer angenommenen achtjährigen Laufzeitverlängerung auf Zusatzgewinne von 5,75 Milliarden Euro jährlich. Sicher ist, dass die Bundesregierung die Energiekonzerne mit 2,3 Milliarden Euro netto jährlich an der Konsolidierung des Haushalts beteiligen will. Dafür hat Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Brennelementesteuer vorgelegt. Gleichzeitig verhandelt die Regierung aber mit den vier Atomkraftwerksbetreibern über eine Alternativlösung, beispielsweise einen öffentlich-rechtlichen Vertrag. Da eine Steuer jedoch nicht gezielt für den Ausbau und die Erforschung erneuerbarer Energien eingesetzt werden kann, wie das der Koalitionsvertrag fordert, wird weiterhin darüber gestritten, ob die Energiekonzerne über die 2,3 Milliarden Euro hinaus dafür zur Kasse gebeten werden sollen. Die Konzerne argumentieren, schon die Steuer schöpfe ihre Gewinne bis zu 80 Prozent ab. Viele Unionspolitiker halten jedoch das Argument, dass die Laufzeitverlängerung den erneuerbaren Energien zugute komme, für unverzichtbar.

Wirken sich Verlängerungen auf den Strompreis aus?

Das ist das Hauptargument der 40 Manager, die am Wochenende in Anzeigen für eine Laufzeitverlängerung geworben haben. Ein Gutachten im Auftrag des Bundesverbands der deutschen Industrie kam zu dem Schluss, dass die Strompreise pro Haushalt um 144 Euro im Jahr steigen würden, wenn die Atomkraftwerke wie geplant vom Netz gehen. Im Auftrag des Ökostromhändlers Lichtblick ermittelte die LBD-Beratungsgesellschaft, dass die Preissteigerung im Höchstfall zwölf Euro im Jahr betragen würde. Denn „für die Strompreisbildung ist die Wettbewerbsintensität von höherer Bedeutung als die Struktur des Kraftwerksparks“.

Wie kann eine Laufzeitverlängerung verfassungskonform durchgesetzt werden?

Seit Monaten streiten das Justiz- und das Innenministerium, die in einer gemeinsamen Expertise formuliert hatten, dass eine „moderate“ Laufzeitverlängerung auch ohne Zustimmung des Bundesrates möglich sei, was unter „moderat“ zu verstehen ist. Im Justizministerium sind die Verfassungsexperten der Auffassung dass es nicht viel mehr als zwei Jahre wären, im Innenministerium meinen die Juristen, es könnten zehn Jahre sein. Die Berliner Rechtsanwälte Gaßner und Kendzia halten schon Laufzeitverlängerungen um wenige Jahre für zustimmungspflichtig, „weil sie die Haftungsrisiken der Länder erheblich erhöhen“. Egal um wie viel die Laufzeiten verlängert werden, die Frage wird auf jeden Fall vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, weil bereits mehrere Länder Klagen angekündigt habe.

Wie ist die Gemengelage in der Union?

In der Union ist die Atomfrage zu einer Identitätsfrage geworden. Zwar gibt es in der Fraktion auch Abgeordnete, die gar keine Laufzeitverlängerung wollen. Die Mehrzahl scheint aber unbedingt mehr als zehn Jahre zu wollen. Sollte die Regierung ein Energiekonzept mit einer aus Sicht der Fraktion „zu kurzen“ Laufzeitverlängerung vorlegen, drohen einige Abgeordnete bereits mit einem eigenen Gesetzentwurf. Wie es in der Fraktionsführung am Dienstag hieß, wird es über die Brennelementesteuer, also über 2,3 Milliarden Euro, hinaus keine weitere Abgabe der Stromkonzerne für den Ausbau erneuerbarer Energien geben. Gleichzeitig jedoch hieß es, ohne eine zusätzliche Förderung dieser modernen Energien sei eine Verlängerung der Laufzeiten auch den Unionswählern kaum vermittelbar. Deshalb wird derzeit nach einer Ausweichlösung gesucht, mit der erneuerbare Energien stärker gefördert werden, allerdings ohne Abgabe der Stromkonzerne.

Was ist mit der FDP?

Die FDP ist (bisher) vergleichsweise ruhig. Generalsekretär Christian Lindner sagte am Dienstag, er erwarte „selbstverständlich“, dass die Brennelementesteuer kommt und ebenso eine Beteiligung des Bundes an den Zusatzgewinnen der Stromkonzerne durch die Verlängerung der Kernkraftwerks-Laufzeiten.

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