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Geld für die Kommunen. Viele Bundesstraßen führen durch Städte und Gemeinden. Diese könnten eine Beteiligung an der Maut einfordern.

© dpa

Alexander Dobrindt und die Pkw-Maut: Wegen Bundesstraßen weniger Einnahmen als gedacht

Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) nimmt mit seiner Pkw-Maut möglicherweise weniger ein als gedacht Denn der Bund muss einen Teil der Einnahmen an die Kommunen weiterreichen.

Die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) geplante Infrastrukturabgabe auf die Nutzung von Autobahnen und Bundesstraßen bringt dem Bundeshaushalt möglicherweise weitaus weniger zusätzliche Einnahmen, als von Dobrindt geplant. Statt 500 Millionen könnten es nur gut 300 Millionen sein. Der Grund: Die Bundesstraßen führen auch durch Städte und Gemeinden, und ab einer Einwohnerzahl von 80.000, manchmal auch darunter, müssen diese Ortsdurchfahrten von den Kommunen selbst finanziert werden.

Pkw-Maut: Statt 500 werden es vielleicht nur 300 Millionen Euro

Dobrindts Gesetzentwurf zufolge sollen die Einnahmen aus der Abgabe jedoch vollständig in den Bundesetat fließen. Obwohl die „Pkw-Maut“ auch für alle Bundesstraßen zu entrichten ist, die durch Kommunen führen. Die das wohl so nicht akzeptieren werden.

Die Gesamteinnahmen beziffert Dobrindt auf 3,7 Milliarden Euro im Jahr. Davon entfallen drei Milliarden auf inländische Fahrzeughalter, die für die Zahlung der Abgabe im Gegenzug bei der Kfz-Steuer entlastet werden sollen. 700 Millionen sollen von Nutzern aus dem Ausland kommen. Dies ist somit der Zugewinn, den der Bund durch die Abgabe hätte. Da davon noch die Kosten für Verwaltung und Betrieb des Kontrollsystems abgezogen werden müssen, bleiben netto 500 Millionen Euro übrig. Davon will Dobrindt den Kommunen auch etwas geben. Doch scheint es nicht viel zu sein. Denn nach dem Gesetzentwurf geht er davon aus, dass seine Infrastrukturabgabe nur „in sehr geringem Umfang“ auch für die Bundesstraßen zu entrichten sei, bei denen Kommunen Träger der Baulast sind.

Das Ministerium von Alexander Dobrindt macht keine konkreten Angaben

Konkreter wird das Ministerium nicht. Man wisse nicht, wie hoch der Anteil dieser Ortsdurchfahrten am Gesamtnetz der Bundesstraßen ist. Eine erstaunliche Auskunft, wenn man bedenkt, was in Deutschland alles statistisch erfasst wird. Auch das Statistische Bundesamt kann nicht weiterhelfen, und das Bundesamt für Straßenwesen weiß nur, dass der Anteil der Ortsdurchfahrten bei Bundesstraßen bei rund 20 Prozent liegt. „Eine Unterscheidung nach Einwohnerklassen können wir Ihnen leider nicht liefern“, endet die kurze Antwort.

Immerhin können die Landesbehörden aushelfen (die Länder verwalten den Großteil der Bundesstraßen). Aus deren Daten lässt sich ableiten, dass der Umfang der Ortsdurchfahrten, welche die Kommunen finanzieren, möglicherweise nicht ganz so gering ist, wie Dobrindt unterstellt. So hat Nordrhein-Westfalen Bundesstraßen mit einer Gesamtlänge von 4654 Kilometern. Davon führen nach Angaben des Verkehrsministeriums 1060 Kilometer durch Ortschaften, und davon wiederum fallen 498 Kilometer unter die kommunale Kostenträgerschaft. Das ist ein Anteil von etwa elf Prozent. Nordrhein-Westfalen gilt aufgrund seiner Größe und Landesstruktur als repräsentativ für Gesamtdeutschland.

Allerdings hat es auch große Ballungsräume und viele Großstädte. In Bayern fällt die Quote denn auch geringer aus. Nach Auskunft des Verkehrsministeriums in München verlaufen 6525 Kilometer Bundesstraßen durch das Land, davon sind aber nur 210 Kilometer Ortsdurchfahrten mit kommunaler Bauträgerlast. Also gut drei Prozent. In Baden-Württemberg dürfte die Quote etwas höher liegen, in Hessen ähnlich hoch, in Niedersachsen wiederum etwas niedriger. In Schleswig Holstein ist sie sehr niedrig: Bei einer Gesamtlänge von 1555 Kilometern machen Ortsdurchfahrten, welche die Kommune finanziert, nur 25 Kilometer aus – also 1,6 Prozent.

In den Stadtstaaten wiederum ist der Anteil weit höher: In Berlin, teilt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit, fallen von 172 Kilometern Bundesstraßen immerhin 150 Kilometer in die Finanzverantwortung der Bezirke, also fast 90 Prozent. Somit könnte der kommunale Finanzierungsanteil bei Bundesstraßen, die künftig nur nach Zahlung der Abgabe befahren werden dürfen, bei etwa fünf Prozent liegen.

Der Städtetag fordert eine angemessene Beteiligung

Da dürften die Kommunen ansetzen. Das Präsidium des Deutschen Städtetags hat auch schon einen Beschluss gefasst. Die Bundesregierung, heißt es da, müsse Städte und Gemeinden „in angemessenem Umfang am Gesamtaufkommen der Pkw-Maut“ beteiligen – also nicht nur an den Mehreinnahmen gegenüber der Kfz-Steuer, sondern am ganzen Topf.

Angemessen ist wohl als anteilig zu verstehen, denn die Abgabe wird in vollem Umfang auch für die Nutzung der Ortsdurchfahrten erhoben. Setzt man nun einen Anteil von fünf Prozent an, dann wären das bei einem Gesamtumfang von 3,7 Milliarden Euro im Jahr 185 Millionen Euro, die der Bund an die Kommunen abtreten müsste. Es könnte auch ein bisschen mehr werden, wenn das Bundesverkehrsministerium sich demnächst einen endgültigen Überblick verschafft hat. Oder auch etwas weniger.

Um diese Summe verringert sich dann die Zusatzeinnahme aus der Abgabe, die in den Bundesetat fließen wird. 500 Millionen Euro werden es dann nicht mehr sein. Sondern eher gut 300 Millionen. Aber natürlich kann Dobrindt die Kommunen an den Bürokratiekosten des Mautsystems beteiligen. Und er könnte argumentieren, dass Ausländer ja vorerst keine Abgabe auf die Bundesstraßennutzung zahlen müssen. Dann hätte er wieder etwas mehr.

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