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Politik: Alles nur privat?

Ratschläge zur Verteidigung für den Ex-Vorsitzenden

Der Herr Professor konzentrierte sich auf feingedrechselte Erklärungen. „Das ist eine komplizierte Materie“, räumte der Verfassungsrechtler Ulrich Battis ein, der im Auftrag der NRW-FDP die spannende Frage untersucht, wem das Sonderkonto des einstigen Vorsitzenden Jürgen W. Möllemann zuzurechnen ist. Die Berliner Parteiführung mit Schatzmeister Günter Rexrodt, dem „Experimentaljuristen“, wie Battis sich ausdrückte, fürchtet, dass die Partei als Ganzes für Möllemanns Tun haftet, und steht in intensiven Verhandlungen mit Bundestagspräsident Wolfgang Thierse.

Thierse dürfte aufhorchen, wenn er die Expertise von Battis studiert. Der kommt zu dem Schluss, dass das umstrittene Spendenkonto nach Lage der Dinge ein Privatkonto von Jürgen Möllemann sei und die Partei damit herzlich wenig zu tun habe. „Das ergibt ein Blick in das Gesetz“, urteilt der Herr Professor. Danach lässt er erkennen, dass er die Lage vor genauer Prüfung ähnlich eingeschätzt habe, wie die breite Öffentlichkeit, die davon ausgeht, dieses Konto sei der FDP zuzurechnen. Spätestens seit bekannt wurde, dass der Landesgeschäftsführer in Nordrhein-Westfalen, Joachim Kuhl, den Druckauftrag gegengezeichnet hat, gab es kaum noch Zweifel, dass die FDP mit einer Millionenstrafe durch den Bundestagspräsidenten rechnen muss.

Nach Ansicht von Battis ist das nicht ausgemacht. Andreas Reichel, der Düsseldorfer Schatzmeister, freut sich schon: „Es ist nicht einzusehen, dass durch die Eskapaden eines Einzelnen dem Landesverband Schulden in Millionenhöhe entstehen.“ Damit sich die Rechtsauffassung von Battis durchsetzt, muss Möllemann nur sagen, bei den Geldern auf dem Konto bei der Düsseldorfer Lampe-Bank handele es sich um eine oder mehrere Privatspenden an ihn. Die hätte er zwar, weil sie die Summe von 500 Euro überschreiten, Thierse melden müssen. Ein Verstoß gegen diese Regel zieht aber vergleichsweise harmlose Sanktionen nach sich. „Eine Pflichtverletzung kann nur durch Veröffentlichung in der Drucksache des Bundestagspräsidenten geahndet werden“, urteilt Battis. Um die Gemüter zu beruhigen, fügt er hinzu, hier handele es sich offenkundig um eine Lücke im neuen Parteiengesetz. Möllemann aber hat nun die Handlungsanweisung für eine kluge juristische Verteidigung.

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