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Politik: Althaus droht Prozess in Österreich

Thüringens Ministerpräsident muss nach Skiunfall auch mit Schadensersatzforderungen rechnen

Hamburg/München - Nach dem tödlichen Skiunfall fordert der Ehemann des Opfers von Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) Schadensersatz. Das kündigte der Salzburger Anwalt der Hinterbliebenen, Alexander Rehrl, am Samstag an. „Der Ministerpräsident hätte so fahren müssen, dass er niemanden gefährdet. Das war anscheinend nicht der Fall“, sagte er im „Focus“. Zur Höhe äußerte er sich nicht. Er gehe von einer außergerichtlichen Einigung aus. Anderenfalls werde er eine Zivilklage anstreben.

Der österreichische Staatsanwalt Walter Plöbst erklärte im „Spiegel“, dass es nach Landesrecht bei einem tödlichen Unfall in jedem Fall zum Gerichtsprozess kommt, sobald von einer Teilschuld des Überlebenden auszugehen ist. Es gebe in solchen Fällen keine Möglichkeit, das Verfahren einzustellen. Dann müsste sich Althaus vor dem österreichischen Bezirksgericht Irdning wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung verantworten.

Die Schuldfrage soll erst durch Expertengutachten geklärt werden. „Die Gutachten von zwei Sachverständigen liegen noch nicht vor“, sagte Plöbst im „Focus“. Der Unfallhergang soll mit Sachverständigen auf der Skipiste rekonstruiert werden. „Voraussichtlich in vier Wochen werden die Ermittlungen abgeschlossen sein, und dann entscheiden wir.“ Althaus selbst kann sich nach Auskunft des Staatsanwalts „ an nichts erinnern“.

Der Politiker war am Neujahrstag bei der Abfahrt von der Riesneralm mit der 41-jährigen Beata C. zusammengestoßen. Die Frau starb auf dem Weg ins Krankenhaus, Althaus erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma. Er war am Freitag in die Universitätsklinik Jena verlegt worden. „Der Ministerpräsident verbrachte eine ruhige erste Nacht, hat gut gefrühstückt und freut sich, wieder in Thüringen zu sein“, sagte Regierungssprecher Fried Dahmen am Samstag.

Sachverständige beider Parteien haben den Unfallort mittlerweile begutachtet. Laut „Spiegel“ gehen sie davon aus, dass Althaus entgegen der Fahrtrichtung links abgebogen, leicht bergauf gefahren und frontal mit der Frau zusammengestoßen sei. Der Anwalt der Hinterbliebenen geht von einer Mitschuld des Politikers am Unfall aus. Das ergebe sich zwangsläufig aus dem Unfallgeschehen. Der Althaus-Anwalt in Österreich, Walter Kreissl, räumte im „Spiegel“ ein, dass der Ministerpräsident „nach Lage der Dinge ein Stück bergauf“ gefahren sei. Er weist aber darauf hin, dass ein Unfall sich jederzeit auf Skipisten ereignen könne. Althaus habe sich weder „rücksichtslos, ungewöhnlich, noch auffällig“ verhalten.

Der Skiunfall und die Folgen waren auch Thema im CDU-Bundesvorstand in Erfurt. Bundeskanzlerin Angela sandte Althaus Genesungswünsche, Vize-Ministerpräsidentin Birgit Diezel berichtete über dessen Gesundheitszustand und ging auch auf die Beerdigung von Beata C. ein. Dabei ging es nach Teilnehmerangaben aber nicht um einen möglichen „Plan B“ bei der Frage der CDU- Spitzenkandidatur in Thüringen. dpa

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