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Plagiatsverfahren: Althusmann darf Doktor bleiben

Die Universität Potsdam sieht bei der Doktorarbeit des niedersächsischen Kultusministers Bernd Althusmann kein Plagiat - der Politiker darf seinen Titel daher behalten.

Diese Arbeit ist kein Plagiat. Die Universität Potsdam wird Niedersachsens Kultusminister Bernd Althusmann (CDU) seinen Doktortitel nicht aberkennen. Die Untersuchungskommission der Universität Potsdam stellte am Donnerstag das Verfahren gegen Althusmann ein. Die Arbeit weise zwar eine Vielzahl formaler Mängel auf, die nicht der guten wissenschaftlichen Praxis entsprächen, doch seien diese Verstöße nicht ausreichend, um als wissenschaftliches Fehlverhalten gewertet zu werden.

Die Plagiatsvorwürfe waren im Juli bekannt geworden. Althusmann war vorgeworfen worden, in seiner 2007 an der Universität Potsdam eingereichten Dissertation fremde gedankliche Leistungen versteckt als eigene ausgegeben zu haben. Die Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens der Universität Potsdam hatte sich seit August mit der Doktorarbeit des Ministers beschäftigt. Eine Vorprüfung des Dekans der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, Klaus Goetz, war zum Ergebnis gekommen, dass „die Verdachtsmomente nicht hinreichend ausgeräumt“ werden konnten. Die Fehler beim Zitieren betrafen in erster Linie längere Passagen, die Althusmann von anderen Wissenschaftlern übernommen hatte, hier war in Fußnoten lediglich mit dem Hinweis „vergleiche“ auf die Quellen aufmerksam gemacht worden.

Der Minister hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe „handwerkliche Fehler“ zugegeben. Eine bewusste Täuschung hatte er jedoch bestritten. Am Donnerstag reagierte der 44-Jährige, dessen Arbeit mit der schlechtesten Note „rite“ (genügend) bewertet worden war, erleichtert auf die Entscheidung. Es gehe um „Zitierfehler“. Weiter sagte er: „Niemand ist ohne Fehl und Tadel.“ An Rücktritt habe er im Übrigen nie gedacht.

Der Fall Althusmann unterscheidet sich vom Plagiat des ehemaligen Verteidigungsministers Karl- Theodor zu Guttenberg (CSU). Althusmann soll nicht kopierte Passagen komplett eingefügt, sondern die Herkunft übernommener Textstellen durch „kosmetische Veränderungen“ am Text und irreführende Fußnoten verschleiert haben. Der Kommissionsvorsitzende Tobias Lettl sprach von „Mängeln von erheblichem Gewicht“. Allerdings meinte er: „Insbesondere spricht die Gutgläubigkeit von Herrn Althusmann im Hinblick auf die von ihm angewandte Methodik gegen das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.“ Für die Vorsitzende des Bildungausschusses im Bundestag, Ulla Burchardt (SPD), liest sich der Bericht „wie ein Freispruch zweiter Klasse“.

Im abgelaufenen Jahr hat es zwei weitere Plagiatsverdachtsfälle an der Universität Potsdam gegeben. Zum einen hat ein nun emeritierter Mathematikprofessor aus einem Sachbuch abgeschrieben. Zum anderen prüft die Universität Bonn die Promotion der früheren FDP-Politikerin und heutigen Potsdamer Honorarprofessorin Margarita Mathiopoulos aus dem Jahr 1986. mit dapd/dpa

Jan Kixmüller[Potsdam]

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