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Andrea Nahles und Thomas de Maziere: Schwieriger Umgang mit Armutsmigration

Die Regierung will auf Drängen von CSU und Kommunen Sozialmissbrauch einschränken. Arbeitsministerin Andrea Nahles und Innenminister Thomas de Maizière versuchen eine Balance zwischen Problem- und Hysteriebekämpfung. Kritik gibt es trotzdem.

„Freizügigkeit:ja – Missbrauch: nein“, so umriss Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) den Abschlussbericht zur Armutsmigration, den sie gemeinsam mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU)  am Mittwoch in Berlin vorstellte. Der Bericht, der offiziell „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssyyteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ behandelt, musste von Anfang an eine schwierige Balance schaffen: Die Diskussion über Sozialmissbrauch zu versachlichen, die durch den „Wer-betrügt,-der-fliegt“-Wahlkampf der CSU zeitweise nahezu hysterische Ausmaße angenommen hatte – und gleichzeitig die Probleme der betroffenen Kommunen nicht zu verharmlosen.

Auch deshalb ging es bei der Präsentation am Mittwoch in erster Linie um die Hilfe für betroffene Kommunen. Noch in diesem Jahr will die Bundesregierung den Ländern zusätzliche 25 Millionen Euro zur Verfügung stellen, die diese dann an ihre betroffenen Kommunen auszahlen können. Der Verteilungsschlüssel ist noch nicht festgelegt, soll sich aber danach richten, welche Kommunen die stärkste Zuwanderung in die Sozialsysteme verzeichnen. Eigentlich soll der größte Anteil der Entlastung für die Kommunen aus EU-Mitteln kommen, die langen Antragsfristen machen dies aber erst 2015 möglich.

Beide Minister betonten, wie wichtig und positiv die Freizügigkeit für Deutschland sei, das Recht als EU-Bürger überall innerhalb der Europäischen Union leben und arbeiten zu können. Daran wolle man deshalb auch keinesfalls rütteln. Trotzdem wurden die Regelungen im Gesetzesvorschlag, den das Kabinett bereits abgesegnet hat, in einigen Teilen verschärft. Während es auch früher schon möglich war, Menschen auszuweisen, die sich das Aufenthaltsrecht mit gefälschten Papieren erschlichen haben, sollen diese zukünftig mit einer Wiedereinreisesperre von bis zu fünf Jahren belegt werden können. In wie vielen Fällen das Wiedereinreiseverbot zum Tragen kommt, ist bislang unbekannt – de Maiziere betonte aber, dass mit dem Verbot kein EU-Recht verletzt werde. Genau das hatten in den vergangenen Wochen Verbände wie der Deutsche Gewerkschaftsbund bezweifelt. Auch die Grünen glauben nicht an die Rechtmäßigkeit dieses Vorstoßes. Die Regelung sei zudem "blanker Populismus", kritisierten die Fraktionssprecher für Innen- und Sozialpolitik, Volker Beck und Wolfgang Strengmann-Kuhn schon am Dienstag.

Der CSU geht der vorgeschlagene Kompromiss nicht weit genug

Zudem soll das Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche auf sechs Monate beschränkt werden, länger darf nur noch bleiben, wer Arbeit findet oder „konkrete Aussicht auf Erfolg“ nachweisen könne. In anderen EU-Ländern sei diese Regelung bereits Standard, sagte de Maiziere, Deutschland ziehe hier nur nach.

Bereits im März hatten die beiden Ministerien einen Zwischenbericht vorgestellt, der in weiten Teilen bereits dem Abschlussgutachten entsprach. 2013 gab es demnach 1,2 Millionen Ausländer, die in sogenannten Bedarfsgemeinschaften leben (Erwerbsfähige und Angehörige in Hartz-IV-Haushalten), davon stammten 293 000 aus EU-Staaten. Sie machen damit 4,8 Prozent aller Personen in Bedarfsgemeinschaften aus. Der Anteil von Bulgaren und Rumänen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, beträgt 11, 6 Prozent, in der Gesamtbevölkerung liegt der Anteil von Hartz-IV-Beziehern bei 7,4 Prozent.

Kritiker sehen in diesen Zahlen keine Notwendigkeit für verschärfte Aufenthaltsregeln. Der Mediendienst Integration beispielsweise verweist darauf, dass zwar insgesamt die Einwanderung aus armen EU-Staaten wie Bulgarien und Rumänien zugenommen habe. Der Anstieg sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sei dabei deutlich höher als der von Hartz-4-Empfängern. Ein gesteigerter Sozialmissbrauch sei deshalb aus den Statistiken nicht abzulesen. Auch die Caritas betont: „Die allermeisten EU-Zuwanderer kommen nach Deutschland, um zu arbeiten“, sagte Caritas-Präsident Peter Neher . „Es gibt keinen Beleg für einen höheren Sozialleistungsbetrug von Rumänen und Bulgaren.“

Der CSU geht der vorgeschlagene Kompromiss dagegen nicht weit genug. Deshalb wird nun zusätzlich geprüft, ob das Kindergeld, das für Kinder im Ausland gezahlt wird, an die dortigen Lebenshaltungskosten angepasst werden kann. Als mit EU-Recht unvereinbar erklärte de Maizière eine CSU-Forderung, das Kindergeld in den ersten drei Monaten für Zuwanderer komplett zu streichen.

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