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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU).

© imago/CommonLens

Angela Merkel und Horst Seehofer: Briefe machen noch keine Freundschaft

Die Bundeskanzlerin hat auf dem Brief von Horst Seehofer geantwortet. Was in ihrem Brief drinsteht und was das bedeutet.

Von Robert Birnbaum

Der Ton ist kühl-verbindlich, eine Brieffreundschaft wird aber nicht mehr aus dem Austausch zwischen der „lieben Angela“ und dem „lieben Horst“. Vor drei Monaten hat der bayerische Ministerpräsident der Bundeskanzlerin einen langen Brief geschrieben mit einer lange Liste von Forderungen in der Flüchtlingspolitik. Sie reichten von der faktischen Schließung der deutschen Grenzen für Flüchtlinge bis hin zur Obergrenze von 200 000 Menschen pro Jahr. Das Schreiben gipfelte bekanntlich in der Drohung, dass sich Bayern Verfassungsklage vorbehalte.

Jetzt liegt die Antwort aus Berlin in München vor. Überrascht hat sie dort niemanden, geärgert schon. Angela Merkel weist die bayerischen Vorwürfe und Forderungen komplett zurück. Weder habe der Bund Recht missachtet noch treffe ihn der Vorwurf, die Flüchtlingszahlen nicht zu reduzieren.

Tatsächlich ließen sich die drei Seiten aus Berlin auch schlicht in drei Sätze fassen. Erstens: Der Bund habe stets im Rahmen des deutschen und europäischen Rechts seine Pflichten an der Bundesgrenze erfüllt. Zweitens: Wie der Bund das konkret mache, gehe das Land Bayern gar nichts an. Und drittens: Ihr schafft das schon!

Aus Prinzip

Dieser dritte Teil hat es juristisch besonders in sich. Merkel lobt darin, wie vorbildlich die Bayern selbst in der Hochphase des Flüchtlingszustroms mit der Aufgabe fertig geworden seien. Das Lob ist indes höchst eigennützig, nimmt es doch der bayerischen Klagedrohung eine mögliche Basis. Denn die Landesregierung kann – so hat es Seehofer sein eigener Gutachter Udo Di Fabio aufgeschrieben – den für die Landesgrenzen alleine zuständigen Bund nur dann auf ein schärferes Grenzregime verklagen, wenn dem Bundesland sonst die Überlastung droht.

Die Gefahr, so lässt sich Merkels Antwort zusammenfassen, habe aber selbst damals nie bestanden. Aktuell besteht sie offenkundig sowieso nicht mehr. Seehofers Kabinettschef Marcel Huber hält die Klagedrohung trotzdem aufrecht – aus Prinzip und für den Fall, „wenn jetzt plötzlich wieder viele kommen, die nicht ausreichend kontrolliert werden“.

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