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Politik: Angezählt

Ende 2005 will das Bundesverfassungsgericht entscheiden: Denkbar ist, dass die Union bei der Bundestagswahl 2002 eben doch einen knappen Vorsprung vor der SPD hatte – anders als der Bundeswahlleiter es bekannt gegeben hat. Die Union schickte Ende 2003 eine Wahlprüfungsbeschwerde nach Karlsruhe, weil 2002 auch die Zweitstimmen aus den Berliner Wahlbezirken Lichtenberg und MarzahnHellersdorf mitgezählt worden sind – aus jenen Bezirken also, in denen die beiden PDS-Politikerinnen Petra Pau und Gesine Lötzsch gewonnen haben, ohne dass eine Fraktion der PDS in den Bundestag kam.

Ende 2005 will das Bundesverfassungsgericht entscheiden: Denkbar ist, dass die Union bei der Bundestagswahl 2002 eben doch einen knappen Vorsprung vor der SPD hatte – anders als der Bundeswahlleiter es bekannt gegeben hat. Die Union schickte Ende 2003 eine Wahlprüfungsbeschwerde nach Karlsruhe, weil 2002 auch die Zweitstimmen aus den Berliner Wahlbezirken Lichtenberg und MarzahnHellersdorf mitgezählt worden sind – aus jenen Bezirken also, in denen die beiden PDS-Politikerinnen Petra Pau und Gesine Lötzsch gewonnen haben, ohne dass eine Fraktion der PDS in den Bundestag kam. Unter Berufung auf eine Verfassungsgerichtsentscheidung aus dem Jahr 1988 behauptet der CDU-Abgeordnete Thomas Strobl eine Regelungslücke im Wahlgesetz – und sieht einen Verstoß gegen die Wahlrechtsgleichheit. Die Union erzwang deshalb eine Nachzählung in Berlin – 72221 Wähler von Pau und Lötzsch hatten auch ihre Zweitstimme der PDS gegeben, 28654 der SPD und nur 2267 der CDU. Der Streit ums Wahlrecht könnte nun 2005 in Fulda eine Neuauflage erleben. Denn sollte Martin Hohmann den Wahlkreis direkt gewinnen, dürften nach Logik der Union auch dort die Zweitstimmen nicht gewertet werden. m.m.

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