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Politik: Anklage gegen NPD-Chef in Schwerin

Schwerin - In der Auseinandersetzung mit der NPD wollen Mecklenburg-Vorpommerns Richter Neuland betreten. Wegen Äußerungen in einer Landtagssitzung soll sich der Schweriner NPD- Fraktionschef Udo Pastörs vor dem Schweriner Amtsgericht verantworten.

Schwerin - In der Auseinandersetzung mit der NPD wollen Mecklenburg-Vorpommerns Richter Neuland betreten. Wegen Äußerungen in einer Landtagssitzung soll sich der Schweriner NPD- Fraktionschef Udo Pastörs vor dem Schweriner Amtsgericht verantworten. Er soll vom Redepult aus das Ansehen Verstorbener verunglimpft und sie verleumdet haben. Grundsätzlich sind Abgeordnete, besonders wenn es um ihre Parlamentsreden geht, vor Strafverfolgung geschützt. Ausgenommen sind schwere Beleidigungen.

Die NPD beantragte im Januar 2010, den 9000 Opfern des 1945 in der Ostsee versenkten Flüchtlingsschiffs „Wilhelm Gustloff“ ein Denkmal zu setzen. In seiner Rede sprach Pastörs vom „einseitigen Schuldkult“, „sogenannten Holocaust“, und „Auschwitzprojektionen“. Als SPD- Fraktionschef Norbert Nieszery als Erwiderung die „Vernichtung des jüdischen Bolschewismus“ als ein Kriegsziel Hitlers zitierte, rief Pastörs: „Eine gute Idee.“ Die Linksfraktion zeigte Pastörs an. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage, weil Pastörs den Holocaust geleugnet und so die Opfer verächtlich gemacht habe. Pastörs nannte die Vorwürfe „absurd“. Schon 2010 verurteilte das Amtsgericht Saarbrücken Pastörs wegen Volksverhetzung. Pastörs hatte bei einem öffentlichen NPD-Treffen Türken und Juden verunglimpft.

Gegen mehrere von der NPD eingeladene Parlamentsbesucher hat außerdem die Schweriner Landtagsverwaltung Strafanzeige gestellt . In der letzten Sitzung der abgelaufenen Legislaturperiode sollen sie die „Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans“ gestört haben, als sie lauthals applaudierten und Abgeordnete beleidigten, nachdem NPD-Abgeordnete vor dem Redepult ein Transparent mit der Aufschrift „Heimat und Kultur erhalten“ ausgerollt hatten. Andreas Frost

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