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Politik: Anwälte dringen auf neuen Gesetzentwurf - Forderungskatalog mit neun Punkten

In der neuen Runde der Verhandlungen über die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern wird der Münchner Opferanwalt Michael Witti einen Forderungskatalog mit neun Punkten vorlegen. Ohne maßgebliche Änderungen an dem Gesetzentwurf zur Entschädigung werde es sicherlich keinen Rechtsfrieden geben, teilte Witti am Montag in München zur Begründung mit.

In der neuen Runde der Verhandlungen über die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern wird der Münchner Opferanwalt Michael Witti einen Forderungskatalog mit neun Punkten vorlegen. Ohne maßgebliche Änderungen an dem Gesetzentwurf zur Entschädigung werde es sicherlich keinen Rechtsfrieden geben, teilte Witti am Montag in München zur Begründung mit. Nach wie vor stehe der ganze Prozess auf dem Spiel. Es liege nun an der Bundesregierung, "den einseitig erstellten Gesetzentwurf sachgerecht abzuändern". In dem Forderungskatalog wird unter anderem die Regelung kritisiert, wonach frühere Entschädigungen auf die Leistungen angerechnet werden sollen. Der Unterhändler der Bundesregierung, Otto Graf Lambsdorff (FDP), reist am Montag zu Gesprächen nach Washington, um mit den Opferverbänden über die Entschädigung zu verhandeln. Auch Witti wollte daran teilnehmen.

Witti verlangte in seinem Forderungskatalog, dass der so genannte "angemessene Abzug von Vorleistungen" von den Entschädigungszahlungen vollkommen entfallen müsse. Nicht für Zwangsarbeit geleistete Zahlungen dürften nicht von der Entschädigung für Zwangsarbeiter abgezogen werden. Anders sei es selbstredend bei den "wenigen Leistungen, die Firmen bereits für Zwangsarbeit erbracht haben". Witti betonte, falls der Abzug eingeführt werde, werde ein Hauptziel der Verhandlungen, nämlich Rechtsfrieden zu erreichen, unterlaufen.

In dem Neun-Punkte-Katalog wandte sich der Anwalt auch gegen Pläne, Obergrenzen für Entschädigungsbeträge festzulegen. Zwangsarbeiter der Schwerstverfolgten-Gruppe müssten weltweit den gleichen Betrag erhalten. Darüber hinaus solle überlegt werden, ob nicht bei unterschiedlich langen Zwangsarbeitszeiten für jene Opfer, die besonders lang leiden mussten, ein "minimaler Multiplikator" eingeführt werde. Kritik übte Witti unter anderem auch an der Begrenzung der Zahlungen auf 15 000 Mark für die Arisierung von großen Vermögenswerten. Vorbehalte äußerte er auch gegenüber einer Erklärung der Opfer zu einem Verzicht auf weitere rechtliche Schritte.

Die deutsche Wirtschaft versicherte unterdessen, es werde keine Verzögerung bei den Zahlungen geben. Der Vertreter der Unternehmen, Gibowski, sagte im Inforadio Berlin-Brandenburg, das Geld werde in wenigen Monaten zur Verfügung stehen. "Die (rund drei) Milliarden Mark fehlen jetzt noch, aber das haben wir nicht anders erwartet. Wir gehen davon aus, dass das Geld im Frühsommer da ist, und dann sehen wir auch kein Hindernis für Auszahlungen." Bis dahin werde auch die Gesetzgebung so weit sein. Bundesregierung und Wirtschaft wollen je fünf Milliarden Mark zur Verfügung stellen.

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