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Holger G. (rechts) und sein Anwalt Pajam Rokni-Yazdi.

© Tobias Hase/dpa

NSU-Prozess: Anwälte fordern milde Strafe für Mitangeklagten Holger G.

Im NSU-Prozess schlagen die Verteidiger des Mitangeklagten Holger G. eine Strafe von „unter zwei Jahren“ für ihren Mandanten vor. Für die Unterstützung einer kriminellen, nicht aber terroristischen Vereinigung.

Von Frank Jansen

Im Gerichtssaal wirkt Holger G. wie ein schlichter Kraftkerl. Er lacht heftig, wenn ihn eine Bemerkung seiner Verteidiger amüsiert, er ruckelt im Stuhl vor und zurück, er gähnt spätestens nach der Mittagspause mit weit offenem Mund. Der 43 Jahre alte, ehemalige Lagerist hat im NSU-Prozess schon früh ein Geständnis vorgelesen, hastig, laut und schwitzend.

Kann so ein Riesenbaby der abgebrühte Komplize einer Terrorgruppe sein? Oder ist doch zu vermuten, dass eiskalte Killer wie die NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos und ihre Kumpanin Beate Zschäpe den tumben Freund benutzten, ohne ihn auch nur ahnen zu lassen, dass er bei Morden hilft?

Diese Theorie vertritt der Verteidiger von Holger G., der Hannoveraner Anwalt Stefan Hachmeister, am Mittwoch im Oberlandesgericht München mit Vehemenz. Es widerspreche „jeder Lebenswahrscheinlichkeit“, dass Holger G. geahnt haben soll, „dass mit seiner Identität die hier behandelten, äußerst schwerwiegenden Verbrechen verübt werden sollten und dass er dieses auch gebilligt haben soll“, sagt Hachmeister in seinem Plädoyer. Der Angeklagte hätte seine Ausweispapiere nicht hergegeben, „wenn er gewusst hätte, was damit geschah“. Und das war aus Sicht der Bundesanwaltschaft gleich eine ganze Serie brutaler Straftaten.

Mit Dokumenten geholfen

Holger G. hat, das gibt er auch zu, unter anderem 2004 einen eigens beantragten Führerschein überlassen. Mit mutmaßlich fatalen Folgen. Der dem Angeklagten ähnliche Uwe Böhnhardt nutzte nach Ansicht der Bundesanwaltschaft die Fahrerlaubnis, um neun Wohnmobile und zwei weitere Fahrzeuge zu mieten, die bei insgesamt 13 Taten eingesetzt wurden. Das waren sechs der zehn Morde des NSU, der Anschlag mit einer Nagelbombe in der Kölner Keupstraße sowie sechs Raubüberfälle.

Der Führerschein war nicht das einzige Dokument, mit dem Holger G. den drei untergetauchten Freunden behilflich war. 2006 kaufte er einer Bekannten die AOK-Karte ab und reichte sie an die unter Zahnschmerzen leidende Zschäpe weiter. 2011 gab er einen wiederum extra beantragten Reisepass an Böhnhardt, damit der sich weiter als Holger G. ausweisen konnte.

Die drei Delikte sind für die Bundesanwaltschaft auch nur ein Teil der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Holger G. überbrachte 2001 oder 2002 auch eine Waffe zu den drei Untergetauchten, die in Zwickau unter falschen Namen lebten. Die Tat ist allerdings verjährt, da nicht geklärt werden konnte, ob die Pistole bei einem Verbrechen des NSU zum Einsatz kam.

Jahrelange Solidarität mit Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe

Strafrechtlich ist auch nicht mehr zu ahnden, dass Holger G. Ende der 1990er Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe 3000 D-Mark für das Leben im Untergrund lieh, dass die Drei 2001 bei ihm 10.000 D-Mark aus Raubüberfällen deponierten und er auch damals schon seinen Reisepass und auch seine AOK-Karte übergab. Holger G. ließ sich zudem von 2000 an mehrmals „Systemchecks“ unterziehen. Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe luden ihn auf Campingplätze in Norddeutschland ein, dort wurde G. zu seinen aktuellen Lebensverhältnissen befragt. Damit die Untergetauchten immer stimmige Geschichten für die falsche Identität „Holger G.“ parat hatten.

Trotz der jahrelangen Solidarität mit Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe will Holger G. von den Morden und Sprengstoffanschlägen nichts gewusst haben. Dass die Drei eine terroristische Vereinigung gebildet hatten, wie die Bundesanwaltschaft sagt, soll für G. undenkbar gewesen sein. „Das tragende und dominierende Handlungsmotiv für sein Verhalten war die Wahrnehmung, dass seine Freunde, zu denen er aufblickte, seine Hilfe benötigten“, trägt Anwalt Hachmeister vor. Holger G. habe auch nicht gewusst, „wie die Geldbeschaffung tatsächlich vonstatten ging“. Böhnhardt habe G. zugesichert, mit seinen Dokumenten werde „kein Scheiß“ gemacht.

Kriminelle Vereinigung unterstützt

Kann ein Mann, der wie die Drei aus der rechtsextremen Szene in Jena kam, so naiv sein? Holger G. wusste, dass Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe schon vor dem Abtauchen den bewaffneten Kampf befürwortet hatten und er lieferte selbst eine Waffe.

Doch Hachmeister sagt, Holger G. habe erst nach dem Ende des NSU 2011 „schlagartig“ realisiert, dass sein Freunde ihn getäuscht hatten. Jedenfalls legte G. schon früh gegenüber Beamten des Bundeskriminalamts ein Geständnis ab. Und betonte stets, die wahren Absichten der Drei seien ihm verborgen geblieben. Er habe nur helfen wollen, dass die Drei im Untergrund überleben.

Hachmeister und Co-Verteidiger Pajam Rokni-Yazdi befürchten dennoch, die Richter könnten dem „Verurteilungsdruck“ der Öffentlichkeit nachgeben und dem „überspannten“ Plädoyer der Bundesanwaltschaft folgen.

Bundesanwalt Herbert Diemer hat im September 2017 in seinem Plädoyer fünf Jahre Haft für G. gefordert. Die Verteidiger halten G. nur für schuldig, in einem Fall eine kriminelle Vereinigung unterstützt zu haben. Gemeint ist die Beschaffung des Reisepasses 2011. Für die Verteidiger war der NSU da keine terroristische Vereinigung mehr, weil nach 2007 nur noch Raubüberfälle begangen wurden und weder Morde noch Sprengstoffanschläge.

Hachmeister und sein Kollege meinen, eine Strafe „unter zwei Jahren“ reiche aus.

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