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Apotheken-Urteil: Nur mit Rezept

Der Europäische Gerichtshof entscheidet an diesem Dienstag darüber, ob weiterhin nur zugelassene Apotheker in Deutschland Apotheken besitzen und betreiben dürfen. Welche Auswirkungen hat das Urteil?

Am Ende ist es doch noch spannend geworden. Bis kurz vor der Entscheidung am heutigen Dienstag galt es als nahezu ausgemacht, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) das deutsche Apothekensystem unangetastet lässt. Ein solches Urteil sagten Experten seit Ende 2008 voraus – seit der überraschenden Einschätzung des Rechtsgutachters am EuGH, Yves Bot. Der Generalanwalt hatte in seinem Schlussantrag argumentiert, dass das „Fremdbesitzverbot“ – nur ein Apotheker darf Inhaber einer Apotheke sein und maximal vier Filialen betreiben – in Deutschland und Italien eine ausreichende Versorgung gewährleiste. Denn der selbstständige Apotheker berücksichtige auch die gesundheitlichen Folgen seines Verhaltens – und nicht nur wirtschaftliche Interessen. Diese Einschätzung des Franzosen Bots lasse auf das Aus für Apothekenketten in Deutschland schließen, sagten Experten. Denn in acht von zehn Fällen schließe sich der EuGH dem Generalanwalt an.

Doch nun sind Zweifel an der Unabhängigkeit des Gutachters aufgekommen. Dem FDP-Europaabgeordneten Jorgo Chatzimarkakis zufolge ist Bot befangen: Er sei mit einer Apothekerin verheiratet und die familieneigene Apotheke werde seiner Tochter überschrieben. Chatzimarkakis glaubt nun, dass das Gericht dies bei seiner aktuellen Entscheidung berücksichtigen wird – und zumindest nicht vollständig der Empfehlung des Generalanwalts folgt.

Es geht um DocMorris

Konkret geht es um die niederländische Versandapotheke DocMorris. Das Saarland hatte dem inzwischen zum Pharmagroßhändler Celesio gehörenden Unternehmen 2006 den Betrieb einer Filialapotheke mit angestellten Apothekern erlaubt – unter Verweis auf die von der EU garantierte Niederlassungsfreiheit. Die Apothekerkammer und der Deutsche Apothekerverband klagten dagegen, da sie die Konkurrenz für die bundesweit rund 21 600 Apotheken fürchteten. Das Verwaltungsgericht hatte den Fall dem EuGH zur Klärung übergeben.

Die Mitgliedstaaten bestimmen selber, wie sie die Gesundheit ihrer Bevölkerung schützen. Aber diese Regelungen müssen sich mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, etwa zum Wettbewerbsrecht, vertragen. Die Grundfrage, über die der EuGH befinden muss, ist also die nach dem Status des Apothekers. Definiert man ihn als Heilberufler, dann gehört er zum Gesundheitssystem, in das sich kein Mitgliedstaat von Europa hereinreden lassen muss. Rechnet man ihn jedoch dem Einzelhandel zu, muss er sich dem freien Wettbewerb stellen – und den Prinzipien der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit.

Angst vor Ketten

„Wir hoffen und gehen davon aus, dass die bisherige Regelung Bestand haben wird“, sagt Thomas Bellartz, Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Schließlich unterstützten neun von zehn Patienten das bestehende System. Und mit dem Verbot, Ketten mit angestellten Apothekern zu betreiben, befinde sich Deutschland auch „keineswegs allein auf einer Insel der Glückseligen“. Von 150 000 Apotheken in Europa befänden sich lediglich 15 000 in Fremdbesitz. Nur in Großbritannien und den Niederlanden gebe es deutlich liberalere Regeln.

„Kippt der EuGH das Fremdbesitzverbot, werden Ketten Einzug halten, wie wir sie schon vom Drogeriemarkt kennen“, sagt Susanne Mauersberg vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Ein angestellter Apotheker werde sich aber weniger für seine Kunden als für seinen Arbeitgeber engagieren.

Die Beratung durch angestellte Apotheker sei „mindestens so gut wie jede andere auch“, behauptet dagegen DocMorris-Chef Ralf Däinghaus. Die Apothekerlobby bestreitet das gar nicht. Das Problem sei die Frage, wem die Apotheken gehörten und wer damit sein Geld verdiene. Handle es sich dabei um börsennotierte Unternehmen wie Celesio, müssten diese ihren Aktionären hohe Renditen bieten – was sich nur durch Verdrängungswettbewerb und höhere Umsatzzahlen erreichen ließe. Es sei die Frage, ob es wünschenswert sei, dass die Deutschen mehr Medikamente schluckten.

Auch die Pharmahersteller wehren sich gegen Ketten. Inhabergeführte Apotheken garantierten unabhängige Beratung und Therapiequalität. Und Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat sich ebenfalls positioniert: „Wir wollen die Apothekenketten nicht.“

Die Krankenkassen wollen mehr Wettbewerb

Die Krankenkassen dagegen würden sich über Apothekenketten freuen. „Sollte das Fremdbesitzverbot durch den EuGH fallen, wäre das ein wichtiges Signal, um auch in den Apotheken endlich die Zeichen auf mehr Wettbewerb zu stellen“, sagte Ann Marini, die stellvertretende Sprecherin des GKV-Spitzenverbands. „Solange die Qualitätsanforderungen erfüllt sind, können die Versicherten von einem frischen Wind in der Arzneimittelversorgung nur profitieren.“

Anders als den Apothekerverband macht das ausstehende Urteil Peter Menk nicht nervös. „Mit der Entscheidung erhalten Apotheker Planungssicherheit“, sagt der Geschäftsführer der „Partner Apotheken“, einer Kooperation von mehr als 200 selbstständigen Apothekern. „Der Wettbewerb wird so oder so anziehen, überleben werden nur die Besten.“ Schon jetzt gibt es Alternativmodelle: Netzwerke wie „Partner Apotheken“, die bei Einkauf und Marketing kooperieren, oder die rund 300 Franchise-Apotheken von Doc Morris, Easy und Avie. Anders als bei Ketten geht der Gesetzgeber hier davon aus, dass diese Apotheken nicht von Angestellten betrieben werden, sondern von eigenverantwortlichen Subunternehmern.

Noch sei der Wettbewerb bei frei verkäuflichen Medikamenten wie Aspirin in Apotheken nicht wirklich in Gang, sagt Mauersberg. „Die Kunden hinterfragen die Preise bisher kaum. Preisorientierte Käufer gehen lieber gleich ins Internet und vergleichen dort.“ Das müsse sich ändern – genauso wie die Qualität der Beratung, die auch in klassischen Apotheken nicht immer zufriedenstellend sei. „Natürlich ist der wirtschaftliche Druck enorm. Aber das darf keine Entschuldigung für schlechte Beratung sein.“

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