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Arbeitslosengeld II: Bundesrat billigt Regelung zu Unterkunftskosten

Der Bund beteiligt sich nach einem Beschluss des Bundesrates im kommenden Jahr mit einem Zuschuss von 4,3 Milliarden Euro an den Kosten für Wohnung und Heizung von Hartz-IV-Empfängern.

Berlin - Darauf hatten sich Bund und Länder im Vorfeld verständigt. Der Neuregelung zufolge, die vom Bundestag Anfang Dezember beschlossen worden war, sollen bei der Verteilung der Bundeszuschüsse die Städte und Landkreise in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz einen Bonus von 60 Millionen beziehungsweise 53 Millionen Euro bekommen.

Begründet wird dies mit Mehrbelastungen durch das Hartz-IV-Gesetz in diesen beiden Ländern, weil dort die Sozialhilfe-Lasten zuvor geringer waren. Die Sonderregelung gilt als verfassungsrechtlich bedenklich.

Einige Experten argumentieren, das neue Gesetz widerspreche auch der mit der Föderalismusreform festgelegten Regelung, wonach direkte Finanzzuweisungen des Bundes an die Kommunen nicht zulässig sind. Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und weitere Ländervertreter wiesen solche Einwände in der Bundesratsdebatte zurück. (tso/AFP)

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