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Arbeitsmarkt: 100.000 Langzeitarbeitslose sollen Kombilohn erhalten

Schwer vermittelbare Arbeitslose sollen künftig mit Kombilöhnen wieder in Lohn und Brot kommen. Die staatlichen Beihilfen kämen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zugute und sollen für eine "ortsübliche" Entlohnung sorgen.

Berlin - Union und SPD haben im Streit um die Neuregelung des Niedriglohnbereichs eine Einigung erzielt. Die Koalitionsparteien verständigten sich grundsätzlich auf unbefristete Kombilöhne für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose. So sollen rund 100.000 Erwerbsfähige mit "besonders schweren Vermittlungshemmnissen" in sozialversicherungspflichtige Jobs gebracht werden. Sie sollen mindestens "ortsübliche" Entlohnung erhalten. Geplant ist die Förderung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Grundlage für dieses Kombilohn-Modell ist ein Papier des nordrhein-westfälischen Arbeitsministers Karl-Josef Laumann (CDU) und des Arbeitsmarkt-Experten der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner. Der Sprecher des Bundesarbeitsministeriums, Stefan Giffeler, sagte, die Überlegungen müssten in das geplante Niedriglohnkonzept der Arbeitsgruppe der Koalition eingebunden werden. Die Verhandlungen seien "auf gutem Weg".

Jobs müssen zusätzlich angeboten werden

Firmen, die Arbeitsplätze für schwer vermittelbare Bewerber schaffen, sollen einen "finanziellen Nachteilsausgleich" in Form von staatlichen Zuschüssen auf Lohn und Sozialabgaben erhalten. "Der Arbeitgeber hat durch die Subventionierung ein Interesse daran, diese Arbeitsplätze überhaupt erst zu schaffen. Denn es müssen zusätzliche Jobs sein", sagte Laumann dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Für Brandner ist entscheidend, dass damit Menschen, "die keine Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt haben, endlich eine Perspektive gegeben werden kann". Das Konzept sehe neben dem Kombilohn auch besondere Qualifizierung und Betreuung für die Betroffenen vor. Bislang sind Kombilohn-Stellen für Arbeitslose ohne Berufsausbildung auf zwei Jahre befristet.

Kombilöhne sollen nur für "sinnvolle Arbeiten" im sozialen Bereich oder in der Privatwirtschaft bezahlt werden - und reguläre Jobs auf keinen Fall verdrängen. Gedacht ist an einfache Tätigkeiten. "Zum Beispiel könnte jemand Fahrgäste in Bussen begleiten oder mit den Bewohnern eines Altenheims Karten spielen", hieß es. (tso/dpa)

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