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Arbeitsmarkt: Einigung auf Korrekturen bei Hartz IV

Zur Eindämmung der Milliarden-Kosten beim Arbeitslosengeld II haben sich Union und SPD auf gravierende Korrekturen bei der Hartz-IV-Reform verständigt. Pro Jahr sollen 1,8 Milliarden Euro eingespart werden.

Berlin - Beide Seiten wollen mit den bisher beschlossenen Maßnahmen 1,8 Milliarden Euro pro Jahr einsparen, hieß es am Donnerstag in Berlin. Zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich soll nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ein Kombi-Lohn-Modell eingeführt werden.

Die Arbeitsgruppe Arbeit und soziale Sicherheit unter Leitung des amtierenden SPD-Chefs Franz Müntefering und des künftigen CDU-Generalsekretärs Ronald Pofalla konnte sich hingegen noch nicht auf eine Linie bei der Erleichterung der betrieblichen Bündnisse für Arbeit, dem Kündigungsschutz und dem Entsendegesetz einigen. Kommenden Dienstag soll auch hier versucht werden, einen Konsens zu erreichen.

Hintergrund für die Korrekturen bei den Hartz-IV-Gesetzen sind die stark steigenden Kosten. Es wird damit gerechnet, dass sie allein im laufenden Jahr auf 28 Milliarden Euro anwachsen könnten, nachdem die rot-grüne Bundesregierung dafür zunächst nur die Hälfte veranschlagt hatte.

Rückgriffsrecht wird wieder eingeführt

Einigkeit besteht zwischen den Parteien, bei der Zahlung von Arbeitslosengeld II an junge Erwerbslose unter 25 Jahren wieder ein so genanntes Rückgriffsrecht einzuführen. Diese Arbeitslosen sollen dann nur noch die Unterstützung bekommen, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, sie zu unterhalten. Diesen jungen Arbeitslosen sollen nicht mehr automatisch die Wohnkosten ersetzt werden, wenn sie erstmals ihre «eigenen vier Wände» bezogen haben. Ihnen werde künftig zugemutet, bei den Eltern zu leben, wenn dies möglich sei.

Arbeitslosen, die in eheähnlichen Gemeinschaften unter einem Dach wohnen, soll zudem die Argumentation erschwert werden, dass diese Beziehung gar nicht mehr besteht. Sie müssen nach den Vorstellungen der möglichen Koalitionspartner künftig dafür die Beweislast tragen. Hintergrund ist eine Regelung in den Hartz-IV-Gesetzen, wonach Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft zunächst einmal für einander einstehen müssen, ehe sie Arbeitslosengeld II erhalten können.

Zahl der Personalservice-Agenturen wird reduziert

Auch weiteren Instrumenten, die durch die Hartz-Gesetze eingeführt worden waren, droht das Aus. So sollen die Neugründung der so genannten Ich-AGs nur noch bis Mitte nächsten Jahres in bisheriger Form gefördert werden. Danach wird ein neues Instrument geschaffen. Auch die Zahl der Personalservice-Agenturen soll reduziert werden, da sie sich bei der Vermittlung von Arbeitslosen bisher nicht bewährt haben.

Die grundsätzliche Verständigung auf die Einführung von Kombi-Löhnen ist ein Erfolg für die Union. Allerdings haben sich die Parteien hier noch nicht auf Details verständigt. So ist unklar, ob der Staat im Niedriglohnbereich einen direkten Teil des Arbeitslohns übernimmt oder etwa einen Teil der Lohnzusatzkosten. Auch hat die Arbeitsgruppe keinen konkreten Finanzbedarf für das Projekt angegeben.

Beim Arbeitslosengeld I soll hingegen alles beim Alten bleiben. Diese Versicherungsleistung soll weiterhin nur 12 Monate gewährt werden, bei Arbeitslosen über 55 Jahren 18 Monate. Um mehr Druck auf Arbeitslose zur Annahme von zumutbarer Arbeit auszuüben, soll die Zahl der ausländischen Saisonarbeitskräfte von derzeit etwa 320.000 deutlich reduziert werden. Gegen Schwarzarbeit möchten Union und SPD schärfer vorgehen und die Zahl der Ermittler aufstocken. (tso/dpa)

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