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Gleicher Lohn für Leiharbeiter?

© dapd

Arbeitsmarktpolitik: Bundestag beschließt Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit

Leiharbeiter sollen künftig besser vor Dumpinglöhnen geschützt werden. Das sieht das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vor, das die Abgeordneten des Bundestags mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen haben.

Dem Missbrauch von Leiharbeit durch unerwünschte Drehtür-Effekte auf Kosten der Stammbeschäftigten soll künftig ein Riegel vorgeschoben werden. Dazu beschloss der Bundestag am Donnerstag mit schwarz-gelber Mehrheit einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Eine darin enthaltene "Drehtür-Klausel" soll verhindern, dass Beschäftigte entlassen und als Zeit- oder Leiharbeiter im selben Unternehmen oder einem Firmenableger zu schlechteren Bedingungen umgehend wieder eingestellt werden.

Der Drogeriediscounter Schlecker hatte mit solchen Praktiken Schlagzeilen gemacht. Deswegen wird das Gesetz auch "Lex Schlecker" genannt. Die SPD-Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung, Linke und Grüne stimmten dagegen. Die Kritiker halten wie die Gewerkschaften das Gesetz für unzureichend, um den Missbrauch in der Leiharbeit wirksam zu bekämpfen.

Mit Blick auf die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU zum 1. Mai wurde zugleich die Einführung eines Mindestlohnes für die Zeit- und Leiharbeit beschlossen. Dafür stimmten Union, SPD, FDP und Grüne, die Linke enthielt sich. Die allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze soll dann 7,79 Euro im Westen und 6,89 Euro im Osten sein. In der im Aufschwung boomenden Zeitarbeit sind derzeit etwa eine Million Menschen beschäftigt. Dies ist ein neuer Höchststand.

Nach Ansicht von Arbeitsministerin von der Leyen werden mit dem Gesetz Schlupflöcher gestopft, die bisher von einigen Firmen ausgenutzt wurden, "um Zeitarbeiter schlechter zu stellen". Mit der Lohnuntergrenze werde verhindert, dass sich der deutsche Arbeitsmarkt bald "für ausländische Billiglöhne" öffnet.

SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil sprach von einem "Placebo-Gesetz", mit dem der Missbrauch der Zeit- und Leiharbeit nicht effektiv unterbunden werden könne. Er forderte erneut die Gleichbezahlung von Leiharbeitern und Stammbeschäftigten. Die Linke kritisierte das Gesetz der Bundesregierung als "Murks." Aus Sicht der Grünen ist es "nahezu bedeutungslos für die Beschäftigten". (dpa)

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