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Politik: Arbeitsrichter gegen „Emmely“-Gesetz

Berlin - Geht es nach den Arbeitsrichtern, soll der Fall „Emmely“ keine politischen Folgen haben. „Das war ein außergewöhnlicher Vorgang“, sagte der Vorsitzende des Arbeitsrichter-Bundes Joachim Vetter bei einer Anhörung des Bundestags-Sozialausschusses am Montag in Berlin.

Berlin - Geht es nach den Arbeitsrichtern, soll der Fall „Emmely“ keine politischen Folgen haben. „Das war ein außergewöhnlicher Vorgang“, sagte der Vorsitzende des Arbeitsrichter-Bundes Joachim Vetter bei einer Anhörung des Bundestags-Sozialausschusses am Montag in Berlin. „Die Arbeitsgerichte wägen bei Kündigungen wegen kleiner Vergehen genau ab“, sagte Vetter. Nur berichte niemand darüber, wenn Kündigungen aufgehoben würden, was oft der Fall sei. Es sei deshalb unnötig, neue Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmern zu machen.

Die Berliner Kassiererin „Emmely“ war wegen des unberechtigten Einlösens von Pfandbons in Höhe von 1,30 Euro gekündigt worden. Zunächst bestätigten die Gerichte die Kündigung, erst das Bundesarbeitsgericht (BAG) hob sie auf. Dem Bundestag liegen Gesetzentwürfe von SPD und Linken vor, denen zufolge ein Arbeitnehmer bei Kleinvergehen erst abgemahnt werden müsse, bevor man kündigen dürfe. Die Linken wollen zudem Verdachtskündigungen abschaffen.

Auch der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing wandte sich gegen die Vorhaben. „Diese Fälle sind in den Händen der Gerichte gut aufgehoben“, sagte er und nannte als Beleg das „Emmely“-Urteil, das „im Einzelfall vertretbar“ sei. Eine gesetzliche Abmahnpflicht würde der Sache dagegen nicht gerecht. „Es kommt auf die Umstände an, nicht auf die Schadenshöhe.“ Heribert Jöris vom Handelsverband befürchtet einen „Dammbruch“. Mitarbeiterdiebstähle kosteten den Handel rund eine Milliarde Euro jährlich.

Achim Klueß, Vorsitzender Richter am Berliner Landesarbeitsgericht, sagte dagegen, es gelte immer noch die Maxime „Wer klaut, der fliegt“. Er habe 150 Fälle zusammengetragen, nur ein knappes Dutzend Mal sei die Kündigung aufgehoben worden. Es sei falsch, eine Bagatellgrenze festzulegen, aber eine gesetzliche Vorschrift, dass Bagatellkündigungen eine Ausnahme bleiben müssten, sei sinnvoll. Das BAG-Urteil sei ein „Schwenk“ in der Rechtsprechung, das Problem sei aber damit nicht gelöst. neu

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