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Arbeitsvermittlung: Rechnungshof beklagt Missbrauch bei Ein-Euro-Jobs

Der Bundesrechnungshof hat scharfe Kritik an schlechter Arbeit der Jobcenter geübt. Viele Arbeitssuchende würden nicht beraten und mit Ein-Euro-Jobs werde in großem Stil Missbrauch getrieben.

Der Bundesrechnungshof hat einem Zeitungsbericht zufolge gravierende Mängel bei der Arbeit der Job-Center zur Vermittlung von Arbeitssuchenden festgestellt. Zum einen würden viele Arbeitssuchende nicht beraten, zum anderen werde mit Ein-Euro-Jobs umfangreich Missbrauch getrieben, berichtete die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" unter Berufung auf einen Rechnungshofbericht. Dieser sei dem Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestages vorgelegt worden. Die Qualität der Vermittlungstätigkeit und die intensive Einzelfallbetreuung hätten sich "gegenüber früheren Prüfungen nicht grundlegend verbessert".

In dem Bericht mit dem Titel "Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende" im Jahr 2007 hoben die Bundesprüfer demnach auch hervor, dass Hartz-IV-Empfänger im Durchschnitt neun Wochen vom Leistungsbeginn an auf ein qualifiziertes Erstgespräch bei einer Vermittlungskraft warteten. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Vereinbarung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt vergingen durchschnittlich 16 Wochen. In jedem dritten Fall seien gar keine Eingliederungsvereinbarungen geschlossen worden. Andernfalls seien "durchschnittlich 16 Wochen bis zu deren Abschluss benötigt" worden.

Zudem stellten die Ämter bei drohender Langzeitarbeitslosigkeit von mehr als einem Jahr in einem Drittel der Fälle in den letzten drei Monaten des Bezugs von Arbeitslosengeld I die weitere Beratung ein, berichtete die Zeitung. Die aufgedeckten "gravierenden Mängel" bei Prüfungen in Berlin, Hannover, Köln, München und Stuttgart seien auch weitgehend unabhängig davon, ob die Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit oder kommunalen Trägern erbracht wurden. Bei den Ein-Euro-Jobs sei "mehr als eine Milliarde Euro" ausgegeben worden, obwohl zwei Drittel der geprüften Maßnahmen mindestens eine Fördervoraussetzung nicht erfüllten. (feh/AFP/dpa)

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