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Asyl: Abschiebehaft in EU-Ländern: Künftig 18 Monate

Die EU schwenkt mit einer neuen Regelung zur Abschiebehaft auf die Linie der Deutschen Regierung ein. Flüchtlingshelfer kritisieren die 18 Monate: Die Haft sei zu lang.

Einwanderer ohne gültige Aufenthaltserlaubnis können künftig EU-weit für bis zu 18 Monate in Abschiebehaft genommen werden. Das sieht ein Kompromiss zu einer "Rückführungs-Richtlinie" vor, auf den sich Vertreter der EU-Staaten am Donnerstag nach monatelangem Tauziehen in Brüssel einigten. Die Abschiebehaft soll demnach zwar in der Regel höchstens sechs Monate dauern, kann aber im Ausnahmefall auf anderthalb Jahre ausgeweitet werden. Das entspricht deutscher Praxis.
  
In acht EU-Staaten liegt die Dauer der Abschiebehaft bisher unter den neuen Vorgaben. Die neue italienische Regierung von Silvio Berlusconi kündigte erst am Mittwoch mit Blick auf die neuen EU-Regeln eine Ausweitung von zwei auf 18 Monate an. Flüchtlingshilfe-Organisationen halten eine Abschiebehaft von anderthalb Jahren für zu lang.
  
Deutschland setzte vor der Einigung noch eine Verschärfung des neuen Gesetzes durch. Danach sollen Menschen in Abschiebehaft keinen Anspruch auf kostenlose Prozesskostenhilfe erhalten, wenn sie ihre Abschiebung gerichtlich verhindern wollen. Die Bundesregierung fürchtete einen Konflikt mit der deutschen Strafprozessordnung. Der Richtlinie müssen noch die EU-Innenminister sowie das Europaparlament zustimmen. Damit wird im Juni gerechnet. (mpr/AFP)

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