zum Hauptinhalt

Asylverfahren: Abschieberegelung erneuert

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann auch für vor 2005 in Deutschland geborene Kinder von Asylbewerbern ein Asylverfahren und somit auch die Abschiebungen einleiten.

Leipzig - Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zum neuen Zuwanderungsgesetz. Nach Angaben des Gerichts sind bereits mehrere tausend solcher Verfahren anhängig. (Az: 1 C 5.06 und weitere)

Das Zuwanderungsgesetz schreibt vor, dass die Ausländerbehörden das Bundesamt sofort informieren, wenn Asylbewerber in Deutschland ein Kind bekommen. Damit gilt automatisch ein Asylantrag auch für das Kind gestellt. Dadurch soll verhindert werden, dass Asylbewerber ihre Abschiebung hinauszögern, indem sie den Asylantrag für ihr Kind erst verspätet nachreichen. Das Bundesamt hat dieses Verfahren auch auf mehrere tausend Kinder angewendet, die bereits vor Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes Anfang 2005 geboren wurden. Dies war aber rechtlich umstritten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Vorgehen des Bundesamtes nun bestätigt. Die neue Regelung erfasse auch die Altfälle. Zur Begründung verwiesen die Leipziger Richter auf den Zweck der Vorschrift, einer Verzögerung der Ausreise abgelehnter Asylbewerber "möglichst umfassend entgegenzuwirken". Damit wies das Bundesverwaltungsgericht die Klagen von vier zwischen 1993 und 2004 in Deutschland geborenen Kinder ab. Als Konsequenz können sie nun sofort mit ihren Eltern abgeschoben werden, deren Asylanträge abgelehnt wurden. (tso/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false