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Eine der ersten Reisen im Frühjahr führte Umweltministerin Barbara Hendricks in das umstrittene Atomendlager Asse. Der Chef des Bundesamts für Strahlenschutz, Wolfram König, erklärt die Arbeiten, die eine Einschätzung des Zustands des Atommülls ermöglichen sollen.

© dpa

Atommüll: Berater kritisieren Asse-Pläne

Strahlenschutzkommission bewertet Gesetz von Februar 2013. Doch ob die Stellungnahme am Donnerstag beraten wurde, wollte der Vorsitzende der Beratergruppe nicht sagen.

Die Strahlenschutzkommission (SSK) ist das wichtigste Beratungsgremium des Bundesumweltministeriums in Sachen Strahlenbelastung der Bevölkerung. Das Gremium ist gerade 40 Jahre alt geworden. Nicht immer gelingt es der SSK ihre Stellungnahmen rechtzeitig fertigzustellen, so dass sie unmittelbar berücksichtigt werden.

Ein Beispiel dafür ist eine Stellungnahme zum umstrittenen Atomendlager Asse und dem zugehörigen Gesetz, das im Februar 2013 alle damals im Bundestag vertretenen fünf Parteien gemeinsam eingebracht haben. Das Gesetz soll die Arbeiten zu einer möglichen Bergung des Atommülls beschleunigen und dem Verfahren eine rechtliche Grundlage geben. Die SSK hat sich erst am Donnerstag mit dem Gesetz beschäftigt – knapp zwei Jahre nach dem Bundestagsbeschluss. Allerdings wollte der Chef der SSK, Professor Wolfgang-Ulrich Müller, nicht einmal die Existenz des Papiers, das in einschlägigen Kreisen seit einiger Zeit kursiert, bestätigen. Das sei allenfalls ein "Zwischenstand", sagte er dem Tagesspiegel. Entschieden werde, "viel später". Die SSK brauche zunächst einmal "Zeiträume zum Nachdenken", sagte Müller.

In der von der SSK diskutierten Stellungnahme heißt es nach Tagesspiegel-Informationen, dass die Lex Asse die im Strahlenschutzrecht geforderte „Rechtfertigung“ nicht ausreichend berücksichtige. Das bedeutet, radioaktives Material soll nur bewegt werden, „wenn der Nutzen den Schaden überwiegt“. Menschen sollen also nur dann der Strahlung ausgesetzt werden, wenn der Nutzen höher ist als der Schaden der betroffenen Beschäftigten. Deshalb will die SSK offenbar eine „Vertretbarkeitsprüfung“ alle zehn Jahre empfehlen.

Im Bundestag gibt es wenig Verständnis für die SSK-Position

Ute Vogt, Vize-Chefin der SPD-Bundestagsfraktion und eine der Berichterstatterinnen der Lex Asse sagte dem Tagesspiegel dazu, dass Regierung und Opposition die Lex-Asse mit großer Mehrheit im Bundestag verabschiedet hätten. „Zuvor wurden sämtliche Optionen mit allen Fachleuten erörtert und abgewogen.“ Es gebe überhaupt keinen Grund, Teile des Gesetzes heute in Frage zu stellen. „Es bleibt bei der Rückholung“, sagt sie. Auch die grüne Expertin Sylvia Kotting-Uhl, die ebenfalls am Gesetz beteiligt war, betont: „Wir mussten eine Abwägung von Sicherheitsinteressen heute dort Arbeitender und zukünftig dort Lebender vornehmen.“ Sie hält die meisten Empfehlungen für Selbstverständlichkeiten, weist aber auch darauf hin, dass „wir kein eigenes Gesetz gebraucht hätten, wenn man die Asse mit den bestehenden Gesetzen behandeln könnte“.

Auch ein Sprecher des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) äußerte Unverständnis darüber, dass sich die SSK jetzt mit dem Thema befasst. Er sagte, das BfS habe durch die Einladung zur SSK-Sitzung am 11. und 12. Dezember vom Entwurf einer Stellungnahme erfahren. "Der Entwurf ist offensichtlich nicht auf der Höhe der Diskussion um die Asse", sagte er dem Tagesspiegel. "Die grundsätzlichen Abwägungen des Strahlenschutzes sind im Rahmen der Erarbeitung der Lex Asse erfolgt", sagte er weiter. Das BfS fände es, "hilfreicher, wenn alle Experten die langfristig sichere Schließung der Asse unterstützen würden“, sagte er.

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