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Bremens Bürgermeister Carsten Sieling (SPD).

© dpa

Für Flüchtlinge: Auch Bremen darf jetzt Immobilien sicherstellen

In Hamburg gibt es schon ein Gesetz, das die Beschlagnahmung von Wohnraum für Flüchtlinge erlaubt. Nun hat Bremen nachgezogen.

Für die Unterbringung von Flüchtlingen dürfen Bremer Behörden künftig größere leerstehende Immobilien vorübergehend sicherstellen. Das hat die Bremische Bürgerschaft am Donnerstag beschlossen. Für eine entsprechende Änderung des Polizeigesetzes stimmten SPD, Grüne und Linke. Die bis Frühjahr 2017 befristete Neuregelung gilt für ungenutzte Gebäude, Gebäudeteile oder Freiflächen mit mindestens 300 Quadratmetern Grundfläche. Kürzlich hatte bereits Hamburg ein fast wortgleiches Gesetz beschlossen, aber ohne Mindestquadratmeterzahl.

In der fast zweieinhalbstündigen Debatte betonte Bremens rot-grüne Koalition, dass keine Privathäuser betroffen seien, sondern nur Gewerbe-Immobilien wie etwa leerstehende Baumärkte. Es handele sich auch nicht um Enteignungen oder Beschlagnahmungen, sondern nur um befristete Sicherstellungen. Laut Gesetz erhalten die Eigentümer eine „angemessene Entschädigung“. Die Sicherstellung ist nur erlaubt, um „Gefahren für Leib und Leben“ der Flüchtlinge abzuwehren und wenn nicht genügend andere angemessene Unterkünfte vorhanden sind.

Dem Gesetz zufolge müssen betroffene Eigentümer bauliche Veränderungen dulden, etwa den Einbau von Sanitäranlagen oder Zwischenwänden. Später können sie „die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen, sofern dies nicht unverhältnismäßig ist“. Gegen ihre Heranziehung können die Eigentümer klagen, aber ohne aufschiebende Wirkung. Die drei Abgeordneten der AfD-Abspaltung Alfa (Allianz für Fortschritt und Aufbruch) kündigten eine Normenkontrollklage vorm Bremer Staatsgerichtshof an. Fraglich ist allerdings, ob sie klagebefugt sind.

Die zuständige Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) verteidigte die Regelung: „Wir sind in einer Notsituation.“ Täglich kämen hundert Flüchtlinge und mehr neu in Bremen an, die vor Obdachlosigkeit bewahrt werden müssten. Deshalb müssten jetzt alle denkbaren Instrumente genutzt werden. Stahmann berief sich auf Grundgesetzartikel 14: „Eigentum verpflichtet.“ CDU und FDP äußerten rechtliche Bedenken. Die Linke forderte vergeblich, die 300-Quadratmeter-Mindestgröße zu streichen, stimmte aber für das Gesetz.

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