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Politik: Auf Vorrat schuld

Sicherheitsexperten fürchten ein Scheitern des NPD-Verbots

Von Frank Jansen

Seit zwei Monaten schweigt das Bundesverfassungsgericht zum NPD-Verbotsverfahren – und in Sicherheitskreisen wächst die Nervosität. „Hier werden schon Szenarien für den schlimmsten Fall durchgespielt“, heißt es. Der schlimmste Fall: Das wäre die Entscheidung der Karlsruher Richter, das Verfahren wegen unlösbarer V-Mann-Probleme abzubrechen.

Am 8. Oktober hatte der Zweite Senat mit den Vertretern von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sowie der NPD einen „Erörterungstermin“ veranstaltet, um den Einfluss von V-Leuten des Verfassungsschutzes und anderer Behörden auf das Erscheinungsbild der rechtsextremen Partei zu klären. Unklar blieb, wo und wie vier V-Leute wirkten, deren Identität nach dem Willen des Innenministers geheim bleiben soll. Dennoch war bei den drei Verfassungsorganen die Hoffnung zu hören, das Gericht werde nun rasch die Fortsetzung des seit Januar unterbrochenen Verfahrens bekannt geben. Daraus wurde nichts – und bis Jahresende ist auch keine Entscheidung mehr zu erwarten.

„Der Zweite Senat berät immer noch“, sagt Gudrun Schrafthuber, Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts. Dass sich die Richter noch im Dezember zum Verbotsverfahren äußern, sei auszuschließen. Die Frage nach einem möglichen Termin im Januar wehrt Schrafthuber mit den Worten ab, „im Augenblick gibt es keine Anhaltspunkte für einen Zeithorizont“. Gründe nennt sie nicht.

Eines der Szenarien, die in Sicherheitskreisen für das Scheitern des Verbotsverfahren „durchgespielt“ werden, ist die Suche nach Schuldigen. Möglicherweise müssten führende Verfassungsschützer ihre Posten aufgeben – da ein anderer „Sündenbock“ demnächst ausscheidet. Claus Henning Schapper, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, ist 65 und wird Anfang 2003 pensioniert. Schapper war mitverantwortlich für die V-Mann-Panne im Januar. Eher beiläufig hatte das Innenministerium dem Bundesverfassungsgericht mitgeteilt, der frühere Vizechef der NPD in Nordrhein-Westfalen, Wolfgang Frenz, sei vom Verfassungsschutz als Spitzel geführt worden. Daraufhin sagte das Gericht die kurz bevorstehende mündliche Verhandlung im Verbotsverfahren ab.

Allein die Aussicht, Verfassungsschützer müssten als „Bauernopfer“ herhalten, ruft in Sicherheitskreisen Unmut hervor. Denn der Nachrichtendienst habe eindringlich vor den Risiken eines Verbotsantrags gewarnt.

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