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Aufnahmekandidaten: Häftlinge aus Guantanamo polizeibekannt

Die beiden Guantanamo-Häftlinge, die auf einen neuen Wunsch der USA in Deutschland aufgenommen werden sollen, sind einem Medienbericht zufolge den deutschen Sicherheitsbehörden bekannt.

Berlin - Wie das Magazin „Focus“ berichtet, sei einer der beiden, ein Tunesier, 1996 illegal nach Deutschland gekommen und habe unter falschem Namen Asyl beantragt. Er sei im Raum Frankfurt am Main als Drogendealer und Kleinkrimineller aufgefallen. Ihm sei mehrfach die Abschiebung angedroht worden, bevor er 1999 freiwillig in Richtung Pakistan verschwunden sei.

Der andere Aufnahmekandidat, ein Syrer, sei in einem im Herbst 2001 aufgenommenen Video zusammen mit Ramzi Binalshibh zu sehen, einem der Planer der Anschläge vom September 2001, heißt es im „Spiegel“. Darin habe sich der Syrer als potenzieller Märtyrer dargestellt. Das Magazin berichtete unter Verweis auf US-Akten, beide Männer seien in Afghanistan vor ihrer Festnahme im Umgang mit Waffen geschult worden. Der Syrer sei nach eigenen Angaben von den Taliban in ein Ausbildungslager gezwungen worden. Als er es habe verlassen wollen, sei er in ein Taliban-Gefängnis gesteckt worden.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums betonte, zu den betreffenden Personen mache man keine weiteren Angaben. Er sagte, die Informationen aus den USA zu den zwei Männern seien noch nicht ausreichend. Deshalb könne noch keine abschließende Prüfung durchgeführt werden. Berichte, nach denen die Aufnahme bereits definitiv abgelehnt worden sei, wies der Sprecher zurück.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast sprach sich für eine Aufnahme von Guantanamo-Insassen in Deutschland aus. Sie „schäme“ sich über die ablehnende Haltung der Bundesregierung. „Gerade in dieser Zeit, wo US-Präsident Barack Obama zum Jahrestag der Invasion der alliierten Truppen in der Normandie war und uns daran erinnert, dass sich während der Nazi-Zeit andere für uns und unsere Menschenrechte aufgeopfert haben. Es ist eine bodenlose Unverschämtheit von (Innenminister Wolfgang) Schäuble, zu erklären, die USA solle ihr Problem selbst lösen.“

Das Innenministerium nennt drei Bedingungen für eine Aufnahme: Erstens müssten die freigelassenen Häftlingen ungefährlich sein, zweitens weder in ihrem Heimatland noch in den USA eine neue Unterkunft finden und drittens einen „Deutschland-Bezug“ haben. dpa/AFP

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