zum Hauptinhalt
Foto: dpa

© dpa

Politik: Aufsichtssache

Ist eine Verlängerung der Akw-Laufzeiten ohne die Länderkammer möglich?

Berlin - Schwarz-gelb hat mit der Wahlniederlage in Nordrhein-Westfalen nicht nur ein Land verloren, sondern auch die Mehrheit im Bundesrat. Ärgerlich für die Regierung von Angela Merkel, weil bei größeren Vorhaben ohne Zustimmung der Länderkammer wohl nichts geht. Oder vielleicht doch? Gesundheitsminister Philip Rösler hat schon ventilieren lassen, ob er die Kopfpauschale – oder zumindest eine abgespeckte Gesundheitsreform – an den Ländern vorbei verwirklichen kann. Allerdings sitzt der womöglich ärgste Gegner hier im eigenen Lager – Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer hat ein deutliches „mit mir net“ vernehmen lassen. In der Steuerpolitik kann Schwarz-Gelb allenfalls bei reinen Bundessteuern wie dem Solidaritätszuschlag ohne den Bundesrat etwas unternehmen.

Aber vielleicht geht etwas bei der Verlängerung der Laufzeit für Atomkraftwerke? Das hat sich zumindest Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) gedacht. Er ist sicher, dass der Teilausstieg aus dem Ausstieg der Kernkraftnutzung allein Sache von Bundesregierung und Bundestag ist. Mehrere Ministerpräsidenten der Union glauben das auch, und so konnte sich Pofalla der Unterstützung sicher sein, als er nun erklärte, hier sei eine Zustimmung des Bundesrats nicht erforderlich. Pofallas Argumentation: Die rot-grüne Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder habe den Ausstieg ohne den Bundesrat beschlossen, daher seien die längeren Laufzeiten auch jetzt nicht an die Zustimmung der Länder gebunden. Der baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus sekundierte im Deutschlandfunk: „Wir haben den Bundesrat nicht zum Beschluss des Gesetzes gebraucht, also brauchen wir ihn auch nicht zur Änderung des Gesetzes.“ Andererseits: Bundesumweltminister Norbert Röttgen und der noch amtierende NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (beide CDU) hatten vor der NRW-Wahl noch durchblicken lassen, dass sie von einem im Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetz ausgingen.

Die Opposition ist empört, allen voran Jürgen Trittin, der frühere Umweltminister von den Grünen. „Juristische Winkelzüge“ wirft er Pofalla vor. Seiner Ansicht nach bringt eine Verlängerung der Akw-Laufzeiten den Länderverwaltungen eine wieder höhere Belastung und dadurch mehr Kosten. Also müssten sie zustimmen dürfen. „Statt juristisch zu tricksen, sollte die Bundesregierung endlich einsehen: Für mehr Atommüll und für mehr Risiko durch Uralt-Meiler gibt es weder in der Bevölkerung noch im Bundesrat eine Mehrheit“, sagte Trittin.

Zudem können SPD, Grüne und Linke auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom April verweisen. „Der Fortbetrieb der zivilen Nutzung der Atomkraft hängt auch von der Entscheidung des Bundesrates ab“, heißt es in einem internen Papier.

Kern des Streits ist die sogenannte Auftragsverwaltung der Länder. Die Atomaufsicht ist eigentlich Sache des Bundes, doch mangels eigener Verwaltungsbehörde hat er diese an die Länder delegiert und nimmt nur die oberste Sach- und Rechtsaufsicht selber wahr. Das ist ein nach dem Grundgesetz übliches Verfahren, das Doppelverwaltungen vermeiden und Kosten senken soll. Rechtlich aber ist die Situation verzwickt. Neu eingeführt wird die Auftragsverwaltung bei der Atomaufsicht nämlich durch die Laufzeitverlängerung nicht, es geht nur um eine Veränderung dessen, was die Länder zu kontrollieren haben. Ob sie durch die Laufzeitverlängerung über Gebühr belastet werden, ist eine Frage, die wohl erst in Karlsruhe endgültig eine Antwort finden würde. Zudem könnte sich die Bundesregierung eine Mehrheit im Bundesrat dadurch verschaffen, dass sie eventuelle Mehrkosten kompensiert.

Freilich könnte Schwarz-Gelb auch einem Vorhaben nähertreten, das Trittin selbst einst erwog und das im Vorjahr auch der damalige Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) verfocht: eine eigene Bundesverwaltung bei der Atomaufsicht. Dann wäre der Bundesrat wohl definitiv außen vor. Zwar haben einige Landespolitiker der Union damals heftig widersprochen und die Auftragsverwaltung verteidigt. Auch Kanzlerin Angela Merkel wollte an der Zuständigkeitsteilung festhalten. Andererseits hat die FDP damals Sympathie dafür geäußert, schon weil sie eine solche Zentralzuständigkeit für wirtschaftsfreundlicher hält. Für den Bund würde das teurer – aber die Atomlobby wäre möglicherweise dankbar.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false