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Das Landgericht in Hanau.

© dpa

Auschwitz-Verfahren: Prozess gegen früheren KZ-Wachmann

Der nächste Auschwitz-Prozess: Ein 93-Jähriger muss sich wegen Beihilfe zum Mord im ehemaligen Konzentrationslager verantworten.

Ein ehemaliger Wachmann im Konzentrationslager Auschwitz muss sich in Hanau vor Gericht verantworten. Der heute 93-Jährige soll laut Anklage an der Tötungsmaschinerie der Nazis während des Zweiten Weltkriegs beteiligt gewesen sein, wie das Landgericht Hanau am Freitag mitteilte. Dem Rentner wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Die Anklage ist zugelassen, der Beschuldigte verhandlungsfähig und das Hauptverfahren eröffnet. Der Prozess soll Mitte April beginnen.

Nach Auffassung des Gerichts besteht hinreichender Tatverdacht, dass der frühere SS-Mann an den Nazi-Verbrechen in dem KZ beteiligt war. Konkret geht es in der Anklage um drei Deportationstransporte und mindestens 1075 getötete Menschen. Der Anklage zufolge war der Angeklagte als junger Mann acht Monate vom 1. November 1942 bis 25. Juni 1943 in dem KZ im damals besetzten Polen tätig.

Im vergangenen Juli hatte das Urteil des Lüneburger Landgerichts gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning für Aufsehen gesorgt. Der 94-Jährige war wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen im KZ Auschwitz-Birkenau zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Seine Verteidiger und die Anwälte der Nebenkläger beantragten daraufhin eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH). (dpa/Tsp)

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