zum Hauptinhalt
Awacs

© ddp

Auslandseinsätze der Bundeswehr: Die Folgen des Awacs-Urteils

Ein Urteil mit weitreichenden Konsequenzen? Das Verfassungsgericht hat den Awacs-Einsatz der Bundeswehr während des Irak-Kriegs für verfassungswidrig erklärt. Diese Entscheidung stärkt nicht nur das Parlament - auch für die deutsche Bündnispolitik könnte das Urteil Folgen haben.

Außenminister Frank-Walter Steinmeier und die Vertreter der Bundesregierung in der Nato haben ein Problem: Sie müssen ihren Verbündeten ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklären, das dem Bundestag erhebliche Mitbestimmungsrechte über die Entsendung deutscher Soldaten in bewaffnete Auslandseinsätze einräumt - und damit die Bundesrepublik zu einem unsicheren Kantonisten bei Nato-Einsätzen machen könnte. Die Regierungsvertreter müssen darlegen, dass die Bundeswehr laut Urteil ein "Parlamentsheer" ist, über dessen Einsatz nicht wie anderswo allein die Regierung oder ein Präsident entscheidet. Und sie müssen das Misstrauen zerstreuen, das im Urteil am rasanten Wandel der Nato-Strategie aufblitzt.

Die Verfassungshüter räumen der Bundesregierung in ihrer Entscheidung vom Mittwoch zwar einen weit reichenden Spielraum ein, Sicherheitsbündnisse wie mit der Nato oder der Uno einzugehen. Und innerhalb dieser Bündnisse darf die Regierung auch Strategieziele "an sich wandelnde weltpolitische Rahmenbedingungen anpassen", ohne den Bundestag um Zustimmung zu ersuchen. Doch diese bündnispolitische Gestaltungsfreiheit der Bundesregierung schließt nicht mit ein, wer darüber zu befinden hat, ob sich Bundeswehrsoldaten an einem bewaffneten Bündniseinsatz im Ausland beteiligen dürfen.

Bundeswehr ist "Parlamentsheer"

Solch eine Entscheidung ist laut Urteil allein Sache des Bundestags. Diesen Vorbehalt begründet das Gericht damit, dass die Bundeswehr ein "Parlamentsheer" ist und verweist auf sein Urteil von 1994, in dem es diesen Begriff, der sich im Grundgesetz nicht  findet, entwickelte. Demnach ist die Verfassung darauf angelegt, die Bundeswehr nicht allein der Exekutive - also der Bundesregierung -  zu überlassen, sondern  dem Parlament einen erheblichen Einfluss auf die Verwendung der Streitkräfte zu sichern.

Dieser so genannte Parlamentsvorbehalt entspricht dem Gericht zufolge deutscher Verfassungstradition seit 1918. Er finde sich zudem 1956 wieder, als eine Grundgesetzergänzung damit begründet worden sei, dass "die schicksalhafte politische Entscheidung über Krieg und Frieden von der obersten Vertretung des ganzen Volkes, also dem Parlament getroffen werden" soll.

Wichtiges Prinzip der Gewaltenteilung

Der Parlamentsvorbehalt zum bewaffneten Einsatz der Bundeswehr ist deshalb "Teil des Bauprinzips der Gewaltenteilung", sagt das  Gericht und legt damit die Sicherheitspolitik der Bundesregierung im Rahmen der sich wandelnden Nato-Strategie indirekt an die Kandare des Bundestags. Im Urteil liest sich das so: "Wegen der politischen Dynamik eines Bündnissystems ist es um so bedeutsamer, dass die größer gewordene Verantwortung für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte in der Hand des Repräsentationsorgans des Volkes liegt".

Die Folgen dieser Entscheidung sind womöglich brisant. Im konkreten Streitfall ging es 2003 "nur" um den Einsatz von Bundeswehrsoldaten in Awacs-Flugzeugen zum Schutz des Nato-Partners Türkei im beginnenden Irakkrieg. Hätte die rot-grüne Bundesregierung das Parlament damals um Zustimmung gefragt, wären die Nein-Stimmen von Pazifisten in den eigenen Reihen vermutlich vom Ja der CDU mehr als ausgeglichen worden.

Die Außenpolitische Verantwortung der Volksvertreter

Nun kursiert aber im Internet der Entwurf eines Strategiepapiers, in dem führende Militärs fordern, die Nato zu einem Offensiv-Bündnis zu machen, das auch die westliche Lebensart präventiv verteidigt. Schwer zu sagen, wie der Bundestag entscheiden würde, wenn sich Bundeswehrsoldaten in Awacs-Flugzeugen an einem Nato-Einsatz im Nahen Osten beteiligen sollen, der etwa einen präventiven Bodenangriff von Nato-Truppen zur Sicherung von Öl- und Gaspipelines aus der Luft koordiniert.

Bei der mündlichen Verhandlung machte der stellvertretende Generalinspekteur Johann-Georg Dora allerdings deutlich, dass die Bundeswehr so bedeutsame Aufgaben innerhalb der Awacs-Truppe innehat, dass deutsche Soldaten nach einem Nein des Bundestags nicht einfach aus dem Verband abgezogen werden können. Ansonsten wäre die Nato gezwungen, "die gesamte Operation einzustellen", zitiert das Urteil den General. Wie es scheint, kommt auf die Volksvertreter nun auch eine erhebliche außenpolitische Verantwortung zu.

Jürgen Oeder[AFP]

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false