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Politik: Ausschluss nur bei Vorsatz

Durch einen Parteiausschluss könnte die FDP ihr umstrittenes Neumitglied Jamal Karsli wieder loswerden. Die Bundessatzung der Partei kennt folgende Gründe für einen Parteiausschluss: Ein Mitglied kann „nur ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.

Durch einen Parteiausschluss könnte die FDP ihr umstrittenes Neumitglied Jamal Karsli wieder loswerden. Die Bundessatzung der Partei kennt folgende Gründe für einen Parteiausschluss: Ein Mitglied kann „nur ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt. Ein Verstoß (…) liegt vor, wenn ein Mitglied Mitbürger als Gegner eines totalitären Regimes denunziert oder seine gesellschaftliche Stellung dazu missbraucht hat, andere zu verfolgen.“ Der Passus zur Denunziation bezieht sich nach Angaben der FDP auf Mitglieder mit Stasi-Vergangenheit. Während des Verfahrens ist der Betroffene von der Ausübung seiner Rechte ausgeschlossen. Die Entscheidung des Landesschiedsgerichtes ist nicht anfechtbar. Allerdings sieht die Satzung die Wiederaufnahme eines ausgeschlossenen Mitgliedes vor, wenn der Landesvorstand zustimmt. tb

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