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Politik: Auto-Müll

Am 13. Juni ist Europawahl.

Am 13. Juni ist Europawahl. Diese Wahl entscheidet über ein Parlament, dessen Gesetze unseren Alltag immer stärker bestimmen. Einige dieser Gesetze wollen wir hier erklären.

Je unverzichtbarer das Auto, desto drängender wurde die Frage, was aus ihm wird, wenn es nicht mehr fährt. Die EU hat sich dieses Problems angenommen und nach langen Verhandlungen zwischen Mitgliedstaaten und Parlament im Jahr 2000 die Altautorichtlinie verabschiedet. Sie legt fest, dass ab 2007 jeder Kfz-Halter sein ausgedientes Fahrzeug beim zugelassenen Entsorgungsunternehmer kostenlos abgeben kann. Für nach dem 1.Juli 2002 erstmals zugelassene Fahrzeuge gilt das schon jetzt. Beim Totalschaden zum Beispiel können sie bei zugelassenen Verwertungsstellen abgegeben werden. Für die Kosten der Verschrottung kommt der Kfz-Hersteller auf. Nach Berechnungen der EU-Kommission belaufen sie sich auf etwa ein Prozent des Neuwagenpreises.

Haupteffekt der Altautorichtlinie soll sein, dass die Hersteller schneller als bisher recyclebare Fahrzeuge bauen. Denn allein in der EU werden bis zu 10 Millionen Fahrzeuge jährlich stillgelegt. Das heißt auch jährlich neun Millionen Tonnen Abfall. Dabei sind 25 Prozent des Schrotts gefährlich und müssen in Deponien gelagert werden. 10 Prozent allen Sonderdeponiemülls entstammen alten Autos. Das soll sich ändern. Künftig sollen Schwermetalle nicht mehr in Neuwagen verwendet werden. Mindestens 85 Prozent des Autoschrotts sollen ab 2006 wiederverwertet werden können. Welcher Teil das ist und wie die Wiederverwertung aussieht, bleibt in der Richtlinie offen.

Mariele Schulze Berndt

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