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Politik: Baden-Württemberg: Nonnen dürfen in Schule Habit tragen

Berlin Die christliche Ordenstracht ist nach Ansicht des Stuttgarter Kultusministeriums kein religiöses Symbol und daher bei Lehrerinnen erlaubt. Damit trat die Behörde Berichten entgegen, ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts untersage Nonnen ihre Kleidung in der Schule.

Berlin Die christliche Ordenstracht ist nach Ansicht des Stuttgarter Kultusministeriums kein religiöses Symbol und daher bei Lehrerinnen erlaubt. Damit trat die Behörde Berichten entgegen, ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts untersage Nonnen ihre Kleidung in der Schule. Die Tracht sei eine Berufskleidung, hieß es in der Stellungnahme. Ohnehin unterrichteten an staatlichen Schulen des Landes nur vier Nonnen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte einer muslimischen Lehrerin den Eintritt in den Schuldienst mit Kopftuch untersagt, nachdem das Land ein Gesetz gegen das Kopftuch im Schuldienst erlassen hatte. Allerdings gilt das Gesetz für alle religiösen Symbole, die den Schulfrieden stören könnten – und damit theoretisch auch für das Nonnen-Habit. Dies ließen die Richter jedoch offen.

Heiner Lendermann, stellvertretender Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe in Berlin, geht davon aus, dass es Ordensschwestern auch weiterhin erlaubt sein wird, im Habit zu unterrichten. Denn: „Zwischen Kopftuch und Ordenstracht bestehen erhebliche Unterschiede.“ Letztere werde nicht nur als Ausdruck religiöser Überzeugung getragen, sondern dokumentiere die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Orden. So dürfe jede Muslimin ein Kopftuch tragen, nicht aber jede Katholikin die Ordenstracht. Die sei den Angehörigen des jeweiligen Ordens vorbehalten. stf/co

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