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Politik: Behörden wollen Asylzusagen für Iraner widerrufen

EU stuft Volksmudschahedin als Terrorgruppe ein / Mitglieder müssen nicht mit Ausweisung rechnen

Berlin - Tausenden iranischen Flüchtlingen in Deutschland droht die Aberkennung ihres Asylstatus. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge leite immer häufiger Widerrufsverfahren gegen anerkannte Asylberechtigte ein, berichteten der Nationale Widerstandsrat Iran (NWRI), Menschenrechtler und Juristen in Berlin. Die Begründung des Bundesamtes: Die Betroffenen seien Anhänger der iranischen Widerstandsgruppe Mudschahedin-E-Khalq (MEK). Damit kann sie genau das Argument, das ihnen einst den Asylstatus als politisch Verfolgte in Deutschland sicherte, nun den Flüchtlingspass kosten. Denn die MEK steht seit 2002 auf der Liste der terroristischen Organisationen der Europäischen Union. Damit gelten die Sympathisanten und Mitglieder als Sicherheitsrisiko.

Hinter der Einstufung als Terrorvereinigung vermuten der NWRI, der politische Arm der MEK, und die Liga für Menschenrechte einen „skandalösen Handel“ zwischen der EU und dem iranischen Regime „auf Kosten der iranischen Oppositionellen“. Die EU habe die MEK nur auf die Liste gesetzt, um Wirtschaftsgeschäfte zu ermöglichen und Iran zum Verzicht auf sein Atomprogramm zu bewegen, erklärte Rolf Gössner, Präsident der Liga. Das Auswärtige Amt weist den Vorwurf zurück. „So einfach ist das nicht“, sagte Sprecher Jens Plötner. Die Hürden für eine Einstufung auf der Terrorliste seien hoch, von einem „Geschenk an den Iran“ könne keine Rede sein. Auch dass die Bekämpfung der MEK in Übereinkünften zwischen den Regierungen Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens und dem Teheraner Regime zum iranischen Atomprogramm angeführt wird, hält Plötner für überbewertet: „Das wäre eine substanzlose Konzession, wenn wir nur bestätigen, was ohnehin schon Tatsache ist.“

Der Frankfurter Rechtsanwalt Reinhard Marx, der 15 Flüchtlinge gegenüber dem Bundesamt vertritt, hält die Aufnahme der MEK in die Terrorliste für völkerrechtswidrig. Da die MEK-Armee in ihrem Hauptquartier im irakischen Ashraf von den Amerikanern als schutzwürdige Gruppe nach der Genfer Konvention eingestuft wird, könne der Terrorvorwurf nicht aufrecht erhalten werden. Zudem reiche allein die Zugehörigkeit zur MEK ohne zusätzliches erschwerendes Verhalten des Einzelnen nicht für einen Widerruf der Asylberechtigung aus. Die Praxis des Bundesamtes, den Status aus dem Grund abzuerkennen, weswegen er einst gewährt wurde, nannte Marx „absurd“. Eine Sprecherin des Bundesamtes verwies auf die bindende EU-Liste und erklärte, jeder Fall werde individuell geprüft. Marx betonte, dass trotz der Widerrufsverfahren keiner der Betroffenen mit seiner Abschiebung rechnen müsse. In Iran werde immer noch gefoltert, deshalb werde kein deutsches Gericht einer Ausweisung zustimmen. Der Verlust des blauen Flüchtlingspasses schränke jedoch die Bewegungsfreiheit ein und verhindere die Arbeitsaufnahme.

Die MEK, auch Volksmudschahedin genannt, gilt als größte iranische Oppositionsgruppe, die aus dem Exil den gewaltsamen Sturz des islamischen Regimes in Iran verfolgt. MEK und NWRI, der seinen Deutschlandsitz in Berlin hat, tauchen seit 1994 jährlich im Verfassungsschutzbericht auf. Die Zahl der Sympathisanten und Anhänger wird auf 1500 geschätzt. Nach der jüngsten Einschätzung versuche die Organisation verstärkt, durch politische Aktivitäten ihr Image als terroristische Organisation loszuwerden. Die EU schließt den NWRI auf ihrer Liste ausdrücklich von der Terrorismus-Einstufung aus.

Philipp Wittrock

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