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Prüfung beendet: Behörden kaufen Steuersünder-CD

Deutsche Behörden machen sich nicht strafbar, wenn sie die umstrittene Steuer-CD kaufen, meint die NRW-CDU. Schleswig-Holsteins FDP-Fraktionschef Kubicki widerspricht vehement. Nach ersten Stichproben könnte der Fiskus bei den Steuersündern wesentlich mehr Geld einsammeln als bislang gedacht.

Die deutschen Behörden können nach Angaben des nordrhein-westfälischen Finanzministers Helmut Linssen (CDU) die umstrittene Steuersünder-CD kaufen. Die rechtlichen Prüfungen hätten ergeben, dass sich Amtsträger bei einem Ankauf der Schweizer Daten nicht strafbar machten, sagte Linssen am Donnerstag in Düsseldorf ohne ins Detail zu gehen. Die durch den Kauf erlangten Beweismittel seien im Besteuerungsverfahren und im Strafverfahren verwertbar. „Damit liegen die Voraussetzungen vor, um in den Besitz der Daten zu kommen“, sagte er. Die Kosten würden nach einer Vereinbarung je zur Hälfte vom Bund und den Ländern übernommen. Angaben zur Höhe der verlangten Summe oder dem Inhalt der Daten machte Linssen nicht. Der Anbieter soll 2,5 Millionen Euro fordern.

Bundeskanzlerin Angela Merkel verteidigte die Entscheidung. „Ich glaube, dass es ein gemeinsames Interesse gibt, diese Informationen zu kennen. Steuerhinterziehung ist alles andere als ein Kavaliersdelikt“, sagte sie am Donnerstag im ZDF.

Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete, es gehe bei dem Ankauf der Daten um bis zu 400 Millionen Euro. Inzwischen seien rund hundert Stichproben aus der Datensammlung ausgewertet. Bislang war von rund 100 Millionen Euro die Rede, die der Fiskus bei Steuersündern einsammeln könnte. Die Zeitung beruft sich auf Informationen aus nicht näher genannten Behördenkreisen.

Bei den Steuersündern handelt es sich dem Bericht zufolge um deutsche Kunden der Großbank Credit Suisse. Interne Dokumente der Credit Suisse wiesen darauf hin, dass die meisten deutschen Kunden der Bank ihr angelegtes Geld vor dem Fiskus verstecken wollten. Die Credit Suisse (CS) hat keine Hinweise, dass Daten gestohlen wurden. „Wir haben keinerlei Indizien“, erklärte Vizepräsident Urs Rohner.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die mit der rechtlichen Prüfung des Vorgangs nicht befasst war, verwies im Tagesspiegel auf die Zuständigkeit des Bundesfinanzministers: „Die Frage des Ankaufs der Steuersünderdatei ist eine politisch wie rechtlich hochkomplexe Angelegenheit. Die Steuerverwaltung ist dem Bundesfinanzministerium zugeordnet. Es ist gut, dass der Bundesfinanzminister eine umfassende rechtliche Prüfung vornehmen lässt, ob überhaupt ein legaler Erwerb möglich ist. Ich warne vor einer innenpolitischen Instrumentalisierung durch die Opposition bei einem Thema, das sehr sensibel ist und viele juristische wie politische Facetten hat.“

Deutlicher wurde der schleswig-holsteinische FDP-Fraktionschef und Wirtschaftsanwalt Wolfgang Kubicki. Er sagte dem Tagesspiegel: „Die Daten sind illegal beschafft worden. Dies ist auch in Deutschland gemäß Paragraf 202 a strafbar. Ein Rechtsstaat darf unter Umständen auf Strafverfolgung verzichten, er darf aber strafbares Verhalten unter keinem Gesichtspunkt belohnen. Es ist auch nicht zu vermitteln, dass Private, die gestohlene Daten ankaufen, bestraft werden, Staatsdiener aber nicht. Der Zweck heiligt eben nicht jedes Mittel.“

Der Dresdner Rechtsanwalt Frank Hannig hat wegen des Ankaufs Strafanzeige gegen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet. Es bestehe der Verdacht der Anstiftung zu Straftaten, insbesondere Hehlerei, Begünstigung, Ausspähen von Daten sowie öffentliche Aufforderung zu Straftaten und Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat, sagte Hannig den „Dresdner Neuesten Nachrichten“. Auch Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) bekräftigte seine Skepsis. „Ich bleibe bei meinen Vorbehalten, weil ich glaube, dass der Rechtsstaat nicht alles darf“, sagte er am Donnerstag. Die Kanzlerin habe ihre Position erklärt. „Und das zeigt, Angela Merkel und Volker Kauder sind in den allermeisten Fragen einer Meinung, aber nicht in allen.“

Der SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider hat das Anwerben von Steuerhinterziehern durch Banken in der Schweiz und Österreich als „asozial“ gebrandmarkt. „Die Schweiz habe jahrzehntelang davon gelebt, „die großen Nachbarländer auszusaugen“. Sie habe damit das moralische Recht verwirkt, sich jetzt über den Ankauf von gestohlenen Bankdaten aufzuregen. mit dpa/ddp

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