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Politik: Bei Anruf Speicherung

Die Verbindungsdaten aller EU-Bürger sollen festgehalten werden – so planen es die Innenminister

Berlin - Die innenpolitische Gesetzgebung ist mit Blick auf die geplante Neuwahl so gut wie zum Erliegen gekommen. Doch auf EU-Ebene treiben die Minister die Politik der inneren Sicherheit weiter voran. Am Donnerstag wollen die Innen- und Justizminister in Luxemburg einen Beschlussentwurf beraten, der auch in Deutschland erhebliche Auswirkungen haben würde: In dem Entwurf vom 24. Mai 2005, der dem Tagesspiegel vorliegt, schlagen die Minister vor, sämtliche Telefon- und Internetdaten aller EU-Bürger künftig mindestens zwölf Monate auf Vorrat zu speichern.

Zur Abwehr von Terror-Gefahren ist geplant, bei Telefonaten, SMS, MMS und allen Internetanwendungen zwar nicht den Inhalt, aber sämtliche Verbindungsdaten zu sichern – eine Vorratsdatenspeicherung für den Fall, dass später die Kontakte einer verdächtigen Person für Ermittlungen relevant werden.

Nach dem vorliegenden Entwurf eines so genannten Rahmenbeschlusses sollen dabei unter anderem die Nummer des Anrufers und des Angerufenen, Name und Adresse der Anschlussinhaber sowie die genutzte Telefongesellschaft gespeichert werden. Auch die Zeit des Telefonats soll festgehalten werden. Beim Internet kommt die IP-Adresse hinzu, beim Handy soll die Gerätenummer bestimmt und das Gerät lokalisiert werden. Gespeichert wird jede Telekommunikation, nicht nur die von Verdächtigen. Zudem ist eine Ausdehnung der Speicherung auf 48 Monate möglich.

Der Plan ist umstritten. Erst im Februar hat der Bundestag die Vorratsdatenspeicherung für zwölf Monate abgelehnt. Der Innenausschuss des Europaparlaments stimmte in der vergangenen Woche gegen den ersten Entwurf dieses Projekts. Und am Dienstag kommender Woche wird sich voraussichtlich das Plenum des Europaparlaments mit großer Mehrheit gegen das Vorhaben aussprechen.

Der im Europaparlament zuständige Berichterstatter Alexander Alvaro (FDP) wies in seiner Stellungnahme für das Plenum das Projekt scharf zurück. Es sei unverhältnismäßig, stelle eine unzumutbare Härte dar, und es sei sehr fraglich, wie es mit dem Prinzip der Unschuldsvermutung vereinbar sei, erklärte er.

Neben der inhaltlichen Kritik stehen die EU-Minister zudem vor einem erheblichen rechtlichen Problem. In einer vertraulichen Stellungnahme kommt der juristische Dienst des Ministerrats selbst zu dem Urteil, dass der Entwurf des Rahmenbeschlusses mit der europäischen Gesetzgebung nicht vereinbar sei. In der Konsequenz würde das heißen, dass die anvisierte Regelung gar nicht wie vorgesehen über einen Rahmenbeschluss der Minister herbeigeführt werden kann.

Diese Bedenken berücksichtigt der Rat in einer Einleitung zum Rahmenentwurf jetzt auch. Mit der Konsequenz, dass diese Frage „auf höherer Ebene geprüft werden müsste“. Allerdings folgt dem gleich ein weiterer Hinweis: Die Prüfung solle im Hinblick darauf erfolgen, „dass der Europäische Rat in seiner Erklärung vom 25.März 2004 über den Kampf gegen den Terrorismus eine Regelung zur Vorratsdatenspeicherung angemahnt hat bis zum Juni 2005“.

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