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Politik: Bei Razzia gegen „Heimattreue“ belastendes Material gefunden

Der rechtsextreme Verein "Heimattreue Deutsche Jugend" (HDJ) ist offenbar ein Nachfolger der verbotenen "Wiking Jugend". Eine Razzia hat nach Tagesspiegel-Informationen neue Erkenntnisse geliefert. Nur eine Frage ist nach wie vor offen: Warum lässt sich der Innenausschuss des Bundestages soviel Zeit mit einem Verbot?

Berlin - Bei der bundesweiten Razzia gegen den rechtsextremen Verein „Heimattreue Deutsche Jugend“ (HDJ) sind die Sicherheitsbehörden nach Tagesspiegel-Informationen auf Beweise dafür gestoßen, dass der Verein eine Nachfolgeorganisation der seit 1994 verbotenen „Wiking Jugend“ ist. Sie würden derzeit beim Bundesamt für Verfassungsschutz ausgewertet. Nach Angaben aus Ermittlerkreisen handelt es sich um „eine Art Geheimarchiv“ der Wiking Jugend, das in der Wohnung eines Anwalts in Birkenwerder (Landkreis Oberhavel) gefunden wurde.

Wie aus Verfassungsschutzkreisen verlautete, wurden bei der Razzia auch massenhaft Daten aus Mobiltelefonen ausgelesen – auch aus dem Handy des brandenburgischen Rechtsanwaltes. Dadurch erhoffen sich die Ermittler weitere Erkenntnisse über die Vernetzung der Neonaziszene in Deutschland. Aus Polizeikreisen hieß es, die Razzia habe in weiten Teilen dazu gedient, V-Leute in der Szene zu schützen. Viele Informationen und Beweise seien den Fahndern bereits bekannt gewesen, hätten aber nicht in Verfahren verwendet werden können, ohne die V-Leute zu gefährden.

Der Innenausschuss des Bundestages verschob am Mittwoch die Befassung mit den Anträgen der Oppositionsparteien für ein Verbot der HDJ auf 12. November. Dann wollen die Koalitionsfraktionen aus Union und SPD selbst einen kürzlich vereinbarten eigenen Antrag einbringen, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, ein Verbot zu prüfen. Das bestätigte Ausschussvorsitzender Sebastian Edathy (SPD) dem Tagesspiegel. Mit der Razzia wollte das Innenministerium nach eigenen Angaben prüfen, „ob sich die HDJ in aggressiv-kämpferischer Weise gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet oder ihre Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderläuft“. Edathy kritisierte erneut die Haltung des Ministeriums. Es gebe hinreichende Gründe für ein Verbot. Auch Verfassungsschützer hatten mit Verwunderung reagiert. Die meisten Dinge seien lange bekannt, viele Beweise vorhanden.pete/axf

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