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Bundesrat: Beim Mietrecht drohen die Länder mit Ablehnung

Die Möglichkeit der Mietminderung bei energetischer Sanierung soll nicht angetastet werden, fordert der Bundesrat. Auch beim Tierschutz und beim Steuerrecht hat er Einwände gegen Vorhaben der Bundesregierung.

Berlin - Die Bundesregierung riskiert mit ihrer Mietrechtsreform ein Nein im Bundesrat. In einer ersten Stellungnahme zum schwarz-gelben Gesetzentwurf lehnte eine Ländermehrheit am Freitag ab, dass es künftig keine Möglichkeit zur Mietminderung bei energetischen Sanierungen in den ersten drei Monaten mehr geben soll. Die Begründung des Bundesrats: Es gebe im gesamten Vertragsrecht kein Vorbild dafür, dass die Beeinträchtigung einer Leistung nicht zu einer Reduzierung der Gegenleistung führt. Es gebe keinen Grund, dieses Prinzip nun allein zu Gunsten der Vermieter zu verletzen. Der Gesetzentwurf sei „sozial unausgewogen“, sagte der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD).

Auch das Tierschutzgesetz von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) missfällt den Ländern. Es geht ihnen nicht weit genug. Unter anderem will der Bundesrat im weiteren Verfahren erreichen, dass die Pelztierhaltung und Verkaufsbörsen für exotische Tiere in Deutschland verboten werden. „Es besteht kein vernünftiger Grund, Pelztiere zur Pelzgewinnung zu halten und zu töten“, heißt es in der Stellungnahme zu Aigners Novelle. Auch Rodeo-Veranstaltungen, bei denen die Tiere etwa durch Sattelgurte oder Sporen verletzt werden könnten, sollen nach dem Willen der Länder nicht mehr erlaubt werden. Das vom Bundesrat seit Jahren geforderte Verbot der Brandkennzeichnung von Pferden hat Aigner in ihren Entwurf schon aufgenommen.

Probleme mit dem Bundesrat könnte die schwarz-gelbe Regierung auch beim Jahressteuergesetz bekommen, in dem viele kleinere Änderungen im Steuerrecht zusammengefasst sind. Die Einwände der Länder füllen 137 Seiten. Vor allem bei der Erbschaftsteuer sperren sie sich. Hier soll ein Schlupfloch für reiche Unternehmenserben geschlossen werden, wie der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter- Borjans (SPD) sagte. Die Umwidmung von erbschaftsteuerpflichtigem Privatvermögen in Betriebsvermögen über sogenannte Cash-GmbHs soll stark eingeschränkt werden. „Hier wird risikoloses Vermögen steuerfrei gestellt, obwohl gerade dieses Vermögen dem Gemeinwohl in keiner Weise dient“, kritisierte Walter-Borjans. Nur Erben, die solche Barmittel „zeitnah“ in Produktivvermögen investierten, sollten begünstigt werden.

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