zum Hauptinhalt

Berliner Urteil: Deutsche Geiseln müssen Befreiung selbst bezahlen

Wer im Ausland entführt und dann mithilfe des Auswärtigen Amts aus der Geiselhaft befreit wird, muss möglicherweise tief in die Tasche greifen. Ein Hubschrauerflug in die Sicherheit kann dann über 10.000 Euro kosten.

Im Ausland entführte Deutsche müssen nach einem Berliner Gerichtsurteil die Kosten ihrer Geiselbefreiung selbst tragen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil allerdings die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Die Richter der zweiten Instanz gaben damit dem Auswärtigen Amt Recht, das von einer heute 35 Jahre alten Physiotherapeutin 12.640 Euro für einen Hubschrauberflug verlangt. Damit war die entführte Touristin 2003 aus dem Dschungel im Norden Kolumbiens nach zehnwöchiger Geiselhaft freigekommen.

Die erste Instanz hatte 2006 zugunsten der Frau entschieden. Das Berliner Verwaltungsgericht war der Ansicht, dass wegen fehlender Rechtsgrundlage für Befreiungen keine Kosten erhoben werden dürfen. Das Oberverwaltungsgericht kam nun zu einer anderen Einschätzung. (jvo/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false