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Geht entschlossen gegen die Gerüchte über ihr vermeintliches Vorleben vor: Bettina Wulff.

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Update

Gerüchte über angebliches Vorleben: Bettina Wulff klagt gegen Google und Günther Jauch

Bettina Wulff, ehemalige First Lady, geht massiv gegen die Verbreitung von Gerüchten über ihr vermeintliches Vorleben vor. Der Zeitpunkt ist günstig gewählt.

Bettina Wulff, die Frau des früheren Bundespräsidenten Christian Wulff, geht laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ massiv gegen die Verbreitung von Gerüchten und Anschuldigungen über ihr vermeintliches Vorleben vor. Die 38-Jährige habe am Freitag beim Hamburger Landgericht Klagen gegen den Fernsehmoderator Günther Jauch und gegen den Google-Konzern eingereicht, berichtete die Zeitung in ihrer Samstagsausgabe.
Nach Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ sollen CDU-Kreise in Hannover seit 2006 das Gerücht gestreut haben, Bettina Wulff habe früher angeblich im Rotlichtmilieu gearbeitet. Diese Anschuldigung sollte der Zeitung zufolge offenbar vor allem Christian Wulff treffen, der damals noch niedersächsischer Ministerpräsident war.

Als Wulff als Bundespräsident wegen des Verdachts der Vorteilsnahme in die Kritik geriet, wurden die Gerüchte über die vermeintliche Vergangenheit seiner zweiten Ehefrau laut „SZ“ wieder lanciert. Seit dem Abschied ihres Mannes aus dem Präsidentenamt gehe Bettina Wulff juristisch vehement gegen die Verbreitung der Gerüchte vor, da dadurch ihre „Reputation zerstört worden“ sei, zitierte die „Süddeutsche Zeitung“ einen mit ihren juristischen Schritten vertrauten Insider. Laut „SZ“ gab sie zur Vorlage bei Gericht eine eidesstattliche Erklärung ab, wonach alle Behauptungen über ihr vermeintliches Vorleben als Prostituierte oder als Escort-Dame falsch seien. Jauch wurde dem Bericht zufolge im Mai von Wulffs Anwalt aufgefordert, wegen des Zitierens eines Zeitungsbeitrags in seiner Sendung über das angebliche Gemunkel in Berlin eine sogenannte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Jauchs Anwalt lehnte dies laut „SZ“ damals ab.

Durch die Klage gegen Google solle jetzt verhindert werden, dass bei Eingabe des Namens „Bettina Wulff“ in der Suchzeile der Google-Webseite durch die sogenannte Autocomplete-Funktion Begriffe wie „Rotlichtvergangenheit“ oder „Escort“ auftauchen. Dem Bericht zufolge gaben in den vergangenen Monaten bereits 34 deutsche und ausländische Blogger und Medien Unterlassungserklärungen ab. Mehrere Medienhäuser mussten laut „SZ“ Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe zahlen.

Der Internetkonzern Google weist den Unterlassungsanspruch der Frau des früheren Bundespräsidenten, Bettina Wulff, zurück. „Die bei der Google-Autovervollständigung sichtbaren Suchbegriffe spiegeln die tatsächlichen Suchbegriffe aller Nutzer wider“, sagte der Sprecher von Google Nord-Europa, Kay Oberbeck, am Samstag auf dapd-Anfrage. Die angezeigten Begriffe seien „das algorithmisch erzeugte Resultat mehrerer objektiver Faktoren, inklusive der Popularität der eingegebenen Suchbegriffe“.

Oberbeck betonte: „Google schlägt diese Begriffe nicht selbst vor - sämtliche in Autovervollständigung angezeigten Begriffe wurden zuvor von Google-Nutzern eingegeben.“ Die Autovervollständigungsfunktion von Google zeigt bei der Suche nach Wulff zum Beispiel „Prostituierte“ an.

Das Medieninteresse kommt für Bettina Wulff zu einer guten Zeit: Bereits in diesem Monat soll ein Buch über ihr Leben erscheinen. Die neuen Schlagzeilen dürften der Auflage nicht schaden.(AFP, dapd)

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