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Politik: BGH hebt Urteil im Terrorprozess auf

Richter rügen Fehler in der Beweisführung gegen Motassadeq – neue Verhandlung

Von Frank Jansen

Karlsruhe . Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag das Urteil gegen den Terrorverdächtigen Mounir al Motassadeq aufgehoben und das Verfahren an das Hamburger Oberlandesgericht zurückverwiesen. Das Gericht habe nicht genügend berücksichtigt, dass im Motassadeq-Prozess ein wichtiger Zeuge fehlte, kritisierte der Bundesgerichtshof. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) sagte: „Die Entscheidung ist zu bedauern.“

Der 3. Strafsenat des Hamburger Oberlandesgerichts hatte im Februar 2003 im weltweit ersten Prozess zu den Terroranschlägen vom 11. September den Marokkaner zu 15 Jahren Haft verurteilt. Motassadeq habe die Attentäter unterstützt und damit Beihilfe zum Mord an 3066 Menschen geleistet, hieß es damals in dem Urteil. Nach dem Spruch des BGH muss nun ein anderer Strafsenat des Hamburger Gerichts den Fall Motassadeq neu aufrollen. In Justizkreisen heißt es, der neue Prozess könnte schon im Frühsommer beginnen. Bei dem fehlenden Zeugen handelt es sich um den Jemeniten Ramzi Binalshibh, der in der Hamburger Terrorzelle eine führende Rolle gespielt hatte. Die Amerikaner halten Binalshibh an einem unbekannten Ort gefangen.

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