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Politik: BGH überprüft Freispruch in Terrorprozess

Berlin/Karlsruhe - Es geht eigentlich um zwei Terrorverfahren: Wenn heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Revision im Fall des Terrorverdächtigen Abdelghani Mzoudi verhandelt, steht indirekt auch der in Hamburg laufende, zweite Prozess gegen Mounir al Motassadeq zur Debatte. Denn die Anklagen der Bundesanwaltschaft gegen die beiden Marokkaner stimmen weitgehend überein.

Von Frank Jansen

Berlin/Karlsruhe - Es geht eigentlich um zwei Terrorverfahren: Wenn heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Revision im Fall des Terrorverdächtigen Abdelghani Mzoudi verhandelt, steht indirekt auch der in Hamburg laufende, zweite Prozess gegen Mounir al Motassadeq zur Debatte. Denn die Anklagen der Bundesanwaltschaft gegen die beiden Marokkaner stimmen weitgehend überein. Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten die Attentäter des 11. September 2001 von Hamburg aus unterstützt und Beihilfe zum Mord an 3066 Menschen geleistet. Im Prozess gegen Mzoudi kam aber das Hamburger Oberlandesgericht im Februar 2004 zu dem Schluss, der Angeklagte sei freizusprechen. Die Bundesanwaltschaft legte Revision ein.

Die Hamburger Richter urteilten gemäß dem Grundsatz „in dubio pro reo“. Die Wende zugunsten von Mzoudi hatte Ende 2003 ein Fax des Bundeskriminalamts bewirkt. Darin wurde der von den Amerikanern gefangen gehaltene Ramsi Binalshibh zitiert, einer der Planer des Terrorangriffs auf die USA. Binalshibh hatte die Hauptverschwörer des 11. September genannt, Mzoudi und Motassadeq waren nicht dabei.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Gericht vor, es habe belastende Indizien kaum gewürdigt und einen wichtigen Zeugen nicht geladen. Der ägyptische Journalist Josri Fouda, Korrespondent des arabischen TV-Senders Al Dschasira, hatte im Jahr 2002 in Pakistan Binalshibh und den Al-Qaida-Strategen Khaled Scheich Mohammed vor ihrer Festnahme interviewt. Fouda schrieb dann ein Buch, in dem Mzoudi aber nur als Randfigur auftaucht.

Im zweiten Prozess gegen Motassadeq hingegen soll der Journalist als Zeuge gehört werden. Das Motassadeq-Verfahren erscheint dennoch kaum geeignet, die Hoffnungen der Bundesanwaltschaft auf eine Revision im Fall Mzoudi zu stärken. Immerhin hatte der Bundesgerichtshof im März 2004 das Urteil des Hamburger Gerichts aus dem ersten Prozess gegen Motassadeq – 15 Jahre Haft – aufgehoben. Würde der BGH jetzt den Freispruch für Mzoudi zurückweisen, müsste er vermutlich dem eigenen Urteil im Fall Motassadeq widersprechen. Das wäre eine Überraschung.

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