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Bildung: Arbeitslose sollen Recht auf Hauptschulabschluss bekommen

Nach langen Verhandlungen hat Arbeitsminister Olaf Scholz mit Bildungsministerin Annette Schavan einen Kompromiss gefunden: Arbeitslose sollen künftig einen Hauptschulabschluss nachholen können - gefördert durch die Bundesagentur für Arbeit. Doch in der Union gibt es dagegen noch heftigen Widerstand.

Berlin - Beim geplanten Rechtsanspruch auf einen Hauptschulabschluss muss Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) sich weiter auf heftigen Widerstand aus der Union einstellen. Der CDU-Mittelstandspolitiker Michael Fuchs stellte den Kompromiss infrage, den Scholz nach monatelangen Verhandlungen mit Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) gefunden hat. Danach sollen Arbeitslose einen Hauptschulabschluss nachholen können – gefördert durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Auch das Wirtschaftsministerium sieht nach Angaben einer Sprecherin noch „Gesprächsbedarf“.

Arbeitsminister Scholz drückt zum Ende der Sommerpause bei der Neuordnung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente aufs Tempo. Der SPD-Politiker will dem Kabinett bereits am kommenden Dienstag den Gesetzentwurf zur Billigung vorlegen. Dem Vernehmen nach hat Kanzleramtsminister Thomas de Maizière dem Arbeitsminister dies zugesagt. Angesichts des Widerstands aus dem Wirtschaftsministerium ist aber offen, ob der Termin gehalten werden kann.

Umstritten war vor allem die SPD-Forderung, für Jugendliche und Erwachsene einen Anspruch einzuführen, den Hauptschulabschluss nachzuholen. Dagegen hatten sich Bildungsministerin Schavan und andere Unionspolitiker lange mit dem Argument gewehrt, dass die Länder für Bildung zuständig seien – und nicht die Beitragszahler. Schavan hat daher durchgesetzt, dass die Länder in die Finanzierung eingebunden werden sollen. „Die Agentur für Arbeit hat darauf hinzuwirken, dass sich die für die allgemeine Schulbildung zuständigen Länder an den Kosten der Maßnahme beteiligen“, heißt es in dem überarbeiteten Gesetzentwurf, der dem Tagesspiegel vorliegt. Doch dem CDU-Politiker Fuchs geht auch das zu weit. „Dem werde ich nicht zustimmen“, kündigte er an. Er rechne damit, dass die Unionsfraktion im parlamentarischen Verfahren auf Änderungen dringen werde, sagte er dem Tagesspiegel.

Im Jahr 2007 waren nach Angaben der BA rund 576 000 Menschen ohne Schulabschluss arbeitslos gemeldet. Jedes Jahr verlassen etwa 80 000 Schüler ohne einen Abschluss die allgemeinbildende Schule. Wer keinen Abschluss nachweisen kann, hat es in Deutschland auch im Vergleich zu anderen EU-Ländern besonders schwer, eine Stelle zu finden. Die Chancen für Geringqualifizierte auf dem Arbeitsmarkt sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts nur in der Slowakei und in Tschechien schlechter als in Deutschland. Im Jahr 2007 waren durchschnittlich 17,7 Prozent der 25- bis 64-jährigen Erwerbspersonen mit einfachem Bildungsniveau (höchstens Realschulabschluss ohne Berufsausbildung) arbeitslos, wie die Statistiker am Freitag mitteilten. Die Arbeitslosenquote bei den Menschen mit Hochschul- und Fachhochschulabschluss oder einer höheren berufsfachlichen Ausbildung lag in Deutschland bei lediglich 3,7 Prozent.

Mit dem Gesetz sollen außerdem die rund 80 arbeitsmarktpolitischen Instrumente der BA vereinfacht und gestrafft werden. Damit soll die Arbeit der Vermittler vor Ort erleichtert werden. Neu eingeführt werden soll ein Vermittlungsbudget für jeden Arbeitslosen. Im Gegenzug sollen neun Einzelleistungen abgeschafft werden, darunter die Erstattung von Bewerbungskosten. Umstritten ist, ob mit der Reform auch Geld eingespart werden kann. Während für die SPD und den Arbeitnehmerflügel der CDU die Vereinfachung im Vordergrund steht, will der CDU-Wirtschaftsflügel damit die Ausgaben der BA senken. „Ich halte Einsparungen bis zu einer Milliarde Euro für möglich“, sagt Fuchs.

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