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Politik: Bildung bald ganz Ländersache

Die Einigung auf eine Föderalismusreform bringt auch Änderungen für Beamte, die Umwelt- und Europapolitik und den Bundesrat

Nach langen Debatten und Verhandlungen wird die große Koalition, wenn sie kommt, eine Föderalismusreform angehen. Über Jahrzehnte hinweg war die Verflechtung von Bund und Ländern – auch durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts – immer größer geworden. Die Macht des Bundesrates stieg, das politische Gewicht der Landtage dagegen sank immer mehr. Gesetzgebungsblockaden nahmen zu. Am Montag nun einigte sich die zuständige Arbeitsgruppe von Union und SPD auf eine Reform des Bund-Länder-Verhältnisses, die auf den Vorarbeiten der von 2003 bis 2004 arbeitenden Föderalismuskommission aufbaut. Die wesentlichen Ergebnisse:

BUNDESRAT

Sein Einfluss geht zurück, auch wenn weiterhin jedes Bundesgesetz durch den Bundesrat muss und etwa wichtige Steuergesetze ohne das Ja der Länder nicht zu haben sind. Dieser Einfluss war gewachsen, weil Gesetze aus dem Bundestag schon dann in der Länderkammer verhindert werden konnten, wenn sie nur in das Verwaltungsverfahren – nach der Verfassung Sache der Länder – eingriffen, und der Bundesrat in der eigentlichen Sache nichts zu sagen hatte. Künftig müssen sich die Länder bei der verwaltungsmäßigen Umsetzung von Bundesgesetzen nicht mehr an Vorgaben aus Berlin halten. Dafür können sie diese Gesetze in der Sache nicht mehr blockieren. Damit reduziert sich die Zahl der Zustimmungsgesetze von etwa 60 auf unter 40 Prozent. Damit der Bund die Länder nicht über Gebühr belasten kann, werden aber Gesetze, welche erhebliche Kostenfolgen für die Länderetats haben, zustimmungspflichtig. Ein wichtiger Aspekt der Reform ist, dass der Bund den Kommunen keine Aufgaben mehr aufbürden darf – wie etwa bei der Garantie für Kindergartenplätze.

BEAMTE

Jede staatliche Ebene ist künftig für ihre Diener selbst zuständig. Das heißt vor allem, dass die Länder Besoldung und Versorgung ihrer Beamten wieder selbst regeln dürfen. Das war bis in die 70er Jahre schon so, ab dann wurde bundesweit über Bezahlung, Pensionen und Laufbahnen bestimmt. Mit der Reform kann es zu Unterschieden zwischen den Ländern bei der Besoldung kommen, ob die von Otto Schily mit dem Beamtenbund ausgehandelte große Beamtenrechtsreform überall gelten wird, ist damit ungewiss. Tarifverhandlung finden nicht mehr zentral statt, vermutlich wird es mehrere Tarifverbünde geben. Die schwächeren Länder fürchten, dass sie nicht mehr genügend gute Beamte finden.

BILDUNG

Schulen und Hochschulen sind nach dem Grundgesetz schon jetzt Ländersache, der Bund hatte nur das Recht, Rahmengesetze zu machen. Rot-Grün dehnte diese Möglichkeit stark aus, scheiterte damit jedoch, weil das Bundesverfassungsgericht dem Bund enge Grenzen zog und die Länder stärkte. Dem trägt die Reform nun Rechnung: Das Rahmenrecht wird abgeschafft, der Bund zieht sich praktisch ganz aus der Bildungspolitik zurück und hat nur noch die Möglichkeit, Hochschulzugang und Hochschulabschlüsse zu regeln (weil dieses Feld mittlerweile stark vom Europarecht geprägt ist). Die Länder dürfen aber von Bundesregelungen abweichen. Hochschulbau wird Ländersache, der Bund gibt die bisher im Bundesetat vorgesehenen Mittel zu 70 Prozent ab – der Rest geht in die Forschungsförderung, bei der der Bund im Boot bleibt, nicht zuletzt bei nationalen Großprojekten oder Programmen wie der Exzellenzinitiative für die Universitäten. Der Bund hat künftig aber keine Möglichkeit mehr, mit bildungspolitischen Finanzhilfen in die Länderzuständigkeit einzugreifen. Die Bundesförderung von Ganztagsschulen ist damit vom Tisch – gerade dieses Programm von Rot-Grün hatte die Länder erbost, weil zwar vier Milliarden Euro fließen, die aber befristet sind und gemessen an der Aufgabe auch nicht genügen. Die Länder fürchteten, nach Auslaufen des Programms auf hohen Personalkosten sitzen zu bleiben. Eine Bund-Länder-Kooperation kann es bei der Leistungsermittlung im Bildungswesen geben, etwa bei internationalen Projekten wie Pisa.

UMWELT

Das Umweltrecht wird beim Bund gebündelt, der designierte Umweltminister Sigmar Gabriel kann daher angehen, was Umweltpolitiker seit langem fordern: ein bundesweites Umweltgesetzbuch. Allerdings wird es hier ein begrenztes Abweichungsrecht der Länder geben, ein völlig neues Verfassungsinstrument. Beim Artenschutz, Wasserhaushalt und Umweltverfahrensrecht kann künftig also gelten: Landesrecht bricht Bundesrecht. Damit wird mehr Flexibilität beim Ausgleich zentraler Notwendigkeiten und regionaler Besonderheiten möglich.

ZUSTÄNDIGKEITEN DER LÄNDER

Bei den Gesetzgebungskompetenzen gibt es Verlagerungen. Die Länder können zum Beispiel künftig allein über Versammlungsrecht, sozialen Wohnungsbau, Ladenschluss, Gaststättenrecht, Strafvollzug, Messewesen, Flurbereinigung oder das Presserecht bestimmen. Bislang hatte der Bund hier das Recht, die Gesetzgebung an sich ziehen. Dagegen sind das Waffenrecht, das Meldewesen und das Atomrecht bald alleinige Bundessache.

EUROPA

Gerade bei den europapolitischen Fragen hatten sich Bund und Länder verhakt. Wer zahlt bei Verstößen gegen EU- Recht? Wer vertritt Deutschland wann in Brüssel? Nun soll klargestellt werden, dass die Länder die Bundesrepublik vertreten, wenn es um Bildung, Kultur und Rundfunk geht. Bei der Aufteilung der Strafzahlungen, ein Streitthema seit Jahren, ist vereinbart, dass der Bund 65 Prozent trägt, die Länder 35 Prozent. Hier geht es um Strafen, wenn Deutschland etwa den Euro-Stabilitätspakt bricht oder EU- Recht zu spät umsetzt.

INNERE SICHERHEIT

Das Bundeskriminalamt wird bei der Terrorismusbekämpfung gestärkt, indem es für die Abwehr länderübergreifender Gefahren zuständig wird. Polizeiaufgaben sind ansonsten weiterhin Ländersache.

BERLIN

Der Hauptstadtstatus von Berlin wird im Grundgesetz verankert.

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