zum Hauptinhalt

Politik: Billigte das Auswärtige Amt unerlaubte Versicherungsgeschäfte?

Unternehmen stellte Reiseschutzpässe unrechtmäßig aus / Papiere ermöglichten offenbar Schwarzarbeitern, Kriminellen und Terroristen die Einreise nach Deutschland

Berlin . Mit dem Segen von Bundesinnenministerium und Auswärtigem Amt hat die Reiseschutz AG zwei Jahre lang so genannte Reiseschutzpässe angeboten und somit unerlaubte Versicherungsgeschäfte getätigt, ohne überhaupt als Versicherung zugelassen gewesen zu sein. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die dritte Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Die Reiseschutzpässe führten zu einem der größten Schleuser-Prozesse Europas, zu Ermittlungen gegen Beamte der Ministerien, möglicherweise zu einem Untersuchungsausschuss und zu einem Verfahren gegen den Erfinder der Reiseschutzpässe Heinz K.

Mit Hilfe der Reiseschutzpässe kamen mehr als 300 000 Menschen aus der Ukraine und anderen GUS-Staaten – darunter Schwarzarbeiter und Kriminelle, aber auch mutmaßliche tschetschenische Terroristen wie Arbi Daudov. Bislang musste jeder, der Gäste aus problematischen Ländern nach Deutschland einladen wollte, für diese bürgen. Waren die Reisenden keine harmlosen Urlauber, sondern Schwarzarbeiter oder wurden straffällig, dann musste derjenige für alle Kosten aufkommen, der die Einladung ausgestellt hatte.

Dieses Risiko, inklusive möglicher Abschiebungskosten, wollte die Reiseschutz AG übernehmen. Bundesinnenministerium (BMI) und Auswärtiges Amt (AA) wiesen im Sommer 2001 die deutschen Botschaften an, den Reiseschutzpass als Ersatz für die persönliche Bürgschaft zu akzeptieren. Und hier liegt der Skandal. Nach Auskunft des parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesfinanzministerium, Karl Diller, handelte es sich „um aufsichtspflichtige Versicherungsgeschäfte“, wenn deutsche Einlader den Reiseschutzpass zum Beispiel per Internet von der Reiseschutz AG erwarben. Wenn die Reisenden selbst das Papier kauften, war es keine Versicherung, sondern ein Garantiegeschäft, sagte Diller. „Solche Garantie-Übernahmen dürfen grundsätzlich in Deutschland nur von Banken oder unter bestimmten Voraussetzungen von Versicherungen vorgenommen werden“, erklärte Peter Abrahams, Pressesprecher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Reiseschutz AG war aber keine Versicherung, als Auswärtiges Amt und Bundesinnenministerium dem Reiseschutzpass ihren Segen gaben.

Damit stellt sich die Frage, ob sich Heinz K. wegen unerlaubtem Versicherungsgeschäfts strafbar gemacht hat und ob das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt ihn bei der strafbaren Handlung billigend unterstützt haben. Beide Ministerien waren bis Donnerstag nicht zu einer Stellungnahme bereit.

Erst 2002, während bereits Ermittlungen gegen Heinz K. liefen, beantragte er die Genehmigung, ein reguläres Versicherungsunternehmen zu betreiben, und erhielt sie sogar. Fortan gab es die Reiseschutz AG (keine Versicherung) und die Reiseschutz Versicherungs AG. Barbara Hendricks, Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium (BMF), sagte, sie gehe davon aus, K. hätte von den Ermittlungen nichts gewusst, sonst hätte er „wahrscheinlich nicht die Chuzpe gehabt“. Offenkundig doch. Denn die Durchsuchung seiner Wohnung hat er miterlebt. Weder Außenamt noch Innenministerium haben das Finanzministerium von den Ermittlungen gegen Heinz K. informiert. Und das BMF erkundigte sich nicht bei den anderen Ministerien, welche Erfahrungen man mit dem fraglichen Unternehmen gemacht habe.

Ungeklärt ist auch nach wie vor, weshalb der Tschetschene Arbi Daudow mehrfach zwischen Moskau und Deutschland ungehindert reisen konnte, obwohl der russische Geheimdienst FSB die deutschen Behörden vor dem mutmaßlichen Terroristen warnte. Das Behördenverhalten sei „ohne den nachrichtendienstlichen Hintergrund nicht darstellbar“ antwortete das Innenministerium auf eine schriftliche Anfrage der CDU/CSU; und darüber könne die Bundesregierung nur den für die Kontrolle der Nachrichtendienste bestellten Gremien berichten. Kein Wunder, dass inzwischen Generalbundesanwalt Kay Nehm dieses Verfahren an sich gezogen hat.

„Man hat erkannt, dass es nicht um einen kleinen korrupten Beamten geht, sondern um die Verantwortung von Otto Schily und Joschka Fischer. Jetzt kann die politische Spitze bei Bedarf einschreiten“, kritisierte Hans-Peter Uhl (CSU), Mitglied des Auswärtigen Ausschusses.

Susanne Härpfer

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false