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BND-Affäre: Opposition geht nach Karlsruhe

Die Opposition will den Streit über die Freigabe von Akten im BND-Untersuchungsausschuss vom Bundesverfassungsgericht klären lassen. FDP, Grüne und Linksfraktion reichten in Karlsruhe eine Organklage ein.

Berlin - Die drei Oppositionsparteien im Bundestag reichen gemeinsam eine Organklage gegen die Bundesregierung in Karlsruhe ein. Die Klage wendet sich gegen die Weigerung der Bundesregierung, dem Untersuchungsausschuss zum Anti-Terror-Kampf bestimmte Akten vorzulegen oder Zeugen umfassend aussagen zu lassen, wie FDP, Grüne und Linksfraktion mitteilten. Die Bundesregierung hatte sich dabei meist auf den "Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung" berufen, über den die Regierung keine Auskunft geben muss. Die Oppositionsfraktionen sind aber den Ansicht, dass die Bundesregierung dies zu weit auslegt. Sie sehen dadurch die Rechte des Parlaments verletzt.

In dem Ausschuss, der die Rolle der Bundesregierung etwa bei der Verschleppung von Terrorverdächtigen durch den US-Geheimdienst CIA untersucht, war es wegen fehlender Akten und Beschränkungen der Zeugenaussagen wiederholt zum Eklat gekommen. Wochenlang mahnten die Oppositionsparteien, teils aber auch Union und SPD, die Herausgabe bestimmter Akten an. In anderen Fällen wurden Zeugen während ihrer Befragung von Regierungsvertretern im Saal unterbrochen und an die Beschränkung ihres Aussagerechts erinnert.

Bundesregierung weist Vorwürfe zurück

So war es im März zu einer heftigen Auseinandersetzungen gekommen, weil Akten des Bremer Verfassungsschutzes zum Fall Murat Kurnaz erst mit Verzögerung im Ausschuss ankamen. Die Akten waren zunächst der Bundesregierung zugegangen. Die Bundesregierung wies danach den Vorwurf der Aktenmanipulation und Verschleierung zurück. Das Recht des Ausschusses auf Aktenherausgabe werde respektiert. Der Ausschuss hatte zuvor eine Zeugenbefragungen abgesagt, weil wichtige Unterlagen fehlten.

Unionsvertreter kritisierten den Schritt der Opposition. Ausschussmitglied Hermann Gröhe erklärte: "Die Bundesregierung war und ist sehr kooperativ." Die Arbeit des Untersuchungsausschusses sei gut fortgeschritten. Die Opposition habe eine Vielzahl öffentlicher, wenn auch fragwürdiger Bewertungen der bisherigen Untersuchungsergebnisse vorgenommen. Dies und der Zeitablauf zeigten, dass es mit den "behaupteten Behinderungen" nicht weit her sein könne. FDP, Grüne und Linksfraktion wollten die Klage am Montagabend einreichen und am Dienstag in Berlin ausführlich erläutern. (tso/AFP/dpa)

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