zum Hauptinhalt
Kommt das Gesetz gegen Pharma-Geschenke an niedergelassene Ärzte? Im Bundeskabinett ist man sich uneins.

© dpa

Boni aus der Pharmaindustrie: Kommt ein Gesetz gegen Ärzte-Korruption?

Bislang dürfen niedergelassene Ärzte Geld und Geschenke von der Pharmaindustrie annehmen, ohne sich strafbar zu machen. Kritiker wollen dies ändern, doch Gesundheitsminister Bahr steht bislang auf der Bremse. Nun könnte eine Kabinettskollegin die Ärzte-Korruption unterbinden.

Die Rufe nach strengeren Regeln für korrupte Ärzte werden lauter - auch innerhalb der schwarz-gelben Koalition. Niedergelassene Ärzte dürften von der Pharmaindustrie Geld und Geschenke annehmen. Während Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bislang noch bremst, erwägt Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nun eine gesetzliche Regelung. In der Freitagsausgabe der „Passauer Neuen Presse“ räumte Leutheusser-Schnarrenberger ein, dass das ärztliche Standesrecht bereits Sanktionsmöglichkeiten biete. „Wenn sich aber Hinweise auf ein erhebliches Vollzugsdefizit des verpflichtenden Standesrechts verdichten, wird die Bundesregierung über gesetzliche Regelungen zur Ärztekorruption nachdenken müssen.“

Zuvor hatte bereits Jens Spahn vom Koalitionspartner CDU mit schärferen Gesetzen gedroht, falls die Ärzte nicht stärker gegen Bestechlichkeit in den eigenen Reihen vorgehen. Entsprechende Forderungen erhob auch die oppositionelle SPD. Bahr sieht bislang aber keinen Grund zur Eile. Aus dem Gesundheitsministerium heißt es, derzeit werde noch geprüft, ob es rechtlichen Änderungsbedarf gebe.

Im vergangenen Juni hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass sich niedergelassene Ärzte nicht strafbar machen, wenn sie für die Verordnung von Medikamenten Geld annehmen. Anders als im Strafrecht gibt es jedoch Regelungen im ärztlichen Berufsrecht, die es Ärzten grundsätzlich verbieten, sich bestechen zu lassen. Leuthesser-Schnarrenberger betonte allerdings, die Ärzte müssten von den Sanktionsmöglichkeiten in ihrem Standesrecht auch energisch Gebrauch machen. Der CDU-Gesundheitspolitiker Spahn warb im ARD-„Morgenmagazin“ für Maßnahmen wie Geldstrafen oder den Entzug der Approbation. Solche Verfahren sollten eingeleitet werden, „damit jeder merkt, so geht es nicht“.

Der Hartmannbund sieht aber auch die Krankenkassen in der Pflicht. Der Vorsitzende der Ärzteorganisation, Klaus Reinhardt, sagte am Donnerstag der „Rheinischen Post“, die Ärztekammern könnten Korruptionsfälle nur dann ahnden, wenn sie ihnen auch gemeldet würden. „Das wäre die eigentliche Aufgabe der Krankenkassen.“ Über ein Gesetz, das die Bestechlichkeit von niedergelassenen Ärzten unter Strafe stellt, könne man nachdenken, erklärte Reinhardt. „Nur dann muss auch klar sein, dass dies nicht nur für die Ärzte, sondern auch für andere Freiberufler wie Rechtsanwälte, Notare oder Architekten gelten muss.“ (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false