zum Hauptinhalt

Politik: BSE: "Kein Handlungsbedarf in Deutschland"

In Deutschland ist seit 1994 die Verwendung von Tiermehl als Futtermittel für Rinder und andere Wiederkäuer verboten. An Geflügel, Schweine und Fische darf Tiermehl weiterhin verfüttert werden.

In Deutschland ist seit 1994 die Verwendung von Tiermehl als Futtermittel für Rinder und andere Wiederkäuer verboten. An Geflügel, Schweine und Fische darf Tiermehl weiterhin verfüttert werden. Das deutsche Landwirtschaftsministerium sieht keinen Bedarf, an dieser Regelung etwas zu verändern. Frankreich stehe wegen der vielen BSE-Fälle unter einem anderen Handlungsdruck als Deutschland, hieß es im Landwirtschaftsministerium. Außerdem sei das hier für Nicht-Wiederkäuer verwendete Tiermehl "in mikrobiologischer und hygienischer Hinsicht unbedenklich". Die Kontrollen durch die Futtermittelüberwachungsbehörde würden in ausreichendem Maße dafür sorgen, dass die Vorgaben für die Reinigung der tierischen Stoffe eingehalten werden. Nach wie vor darf in Deutschland Tiermehl auch importiert werden, wenn eine amtsärztliche Bescheinigung bestätigt, dass das importierte Mehl den Kriterien der deutschen Futtermittelüberprüfung entspricht.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false